Gestalten Sie Zukunft mit uns!
Für unser lebendiges Familienzentrum Kindergarten Lüttelbracht suchen wir:
bis 39 Stunden
unbefristet
EG S8a TVöD-SuE
ab sofort
Die Burggemeinde Brüggen sucht Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als engagierte und herzliche pädagogische Fachkraft in Teil- und Vollzeit für unser Familienzentrum Kindergarten Lüttelbracht. Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie gemeinsam mit uns eine liebevolle und entwicklungsfördernde Umgebung für unsere Kinder!
Das erwartet Sie bei uns:
Jetzt bewerben bis zum 31.12.2025Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Onlineformular!
**Fragen?**Für fachliche Rückfragen steht Ihnen gerne die Fachbereichsleitung Herr Sascha Achten (02163-5701-136) zur Verfügung. Aus dem Familienzentrum Kindergarten Lüttelbracht beantwortet Frau Claudia Körstgens (02163/5701-7002) Ihre Fragen.
Hinweise
Entdecken Sie mehr über unseren lebendigen Kindergarten unter
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bei erfolgloser Bewerbung werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.
Die Burggemeinde Brüggen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Mit Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis zur Verarbeitung (insbesondere Erhebung, Übermittlung und Speicherung) Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des laufenden Stellenbesetzungsverfahrens. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 46 und 47 Landesdatenschutzgesetz NRW.