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Burggemeinde Brüggen

Burggemeinde Brüggen
Vollzeit
Brüggen
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Die Burggemeinde Brüggen sucht für den Fachbereich Planen / Bauen / Umwelt / Wirtschaftsförderung Tourismus / Kultur zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Fachbereichsleitung (m/w/d)

Umfang

Vollzeit

Befristung

unbefristet

Vergütung

EG 14 / A 14

Beginn

schnellstmöglich

Eingebettet im Naturpark Schwalm-Nette liegt die Burggemeinde Brüggen mit ihren rund 16.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Herzen des Niederrheins. Historischer Charme, lebendige Kultur und eine moderne, bürgernahe Verwaltung machen Brüggen zu einem attraktiven Lebens- und Arbeitsort.

Der Fachbereich vereint die Themen Planen, Bauen und Infrastruktur sowie Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur. In dieser verantwortungsvollen Funktion arbeiten Sie eng mit dem Bürgermeister, der Verwaltungsleitung, den politischen Gremien sowie externen Partnern zusammen und gestalten die räumliche, bauliche und infrastrukturelle Entwicklung der Gemeinde aktiv mit.

Ihre Aufgaben sind im Wesentlichen:

  • Sie leiten den Fachbereich mit den Sachgebieten Bauleitplanung, allgemeine Bauverwaltung und Klimaschutz, technischer Hoch- und Tiefbau einschließlich Abwasser sowie Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur.
  • Sie tragen die fachliche, organisatorische und personelle Gesamtverantwortung für den Fachbereich mit rund 50 Mitarbeitenden einschließlich des Bauhofs und treffen Grundsatzentscheidungen für alle dem Fachbereich zugeordneten Aufgaben.
  • Zu Ihren weiteren Aufgaben gehören die Steuerung und Umsetzung kommunaler Bau und Infrastrukturprojekte mit besonderer Bedeutung für die Burggemeinde, die strategische Weiterentwicklung des Fachbereichs im Einklang mit den kommunalen Zielen sowie die Budgetverantwortung für alle Maßnahmen des Fachbereichs.
  • Sie bereiten Rats und Ausschusssitzungen vor, nehmen an diesen teil und vertreten die Burggemeinde nach innen und außen. Die enge Zusammenarbeit mit Bürgermeister, Verwaltungsleitung und politischen Gremien ist dabei zentraler Bestandteil Ihrer Tätigkeit.

Ihr Profil:

  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, zum Beispiel im Bauingenieurwesen, in der Stadt- oder Raumplanung, Architektur oder Rechtswissenschaften. Alternativ kommt ein abgeschlossenes Bachelor- oder Fachhochschulstudium in diesen Fachrichtungen in Betracht.
  • Ebenso erfüllen Sie die Voraussetzungen mit einer verwaltungsspezifischen Ausbildung mit zweiter Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang II) oder einer vergleichbaren Qualifikation mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen, die nach Art, Umfang und Verantwortung der angestrebten Funktion entsprechen. Der Abschluss oder die Bereitschaft zur Teilnahme an einer modularen Qualifizierung wird vorausgesetzt.
  • Darüber hinaus bringen Sie mindestens vier Jahre einschlägige Berufs- und Führungserfahrung im öffentlichen Baubereich mit Ergebnisverantwortung in einer vergleichbaren leitenden Funktion mit.
  • Sie verfügen über sehr gute Kenntnisse im Bau und Planungsrecht sowie im Bauvertrags- und Vergaberecht und haben Erfahrung in der Leitung und Steuerung komplexer Projekte.
  • Als Führungspersönlichkeit überzeugen Sie durch Teamorientierung, Entscheidungsfreude und Durchsetzungsvermögen. Sie arbeiten kooperativ und vertrauensvoll mit dem Bürgermeister, der Verwaltungsleitung, den politischen Gremien sowie den anderen Fachbereichen zusammen und tragen zu einer konstruktiven, lösungsorientierten Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung bei.
  • Kommunikationsstärke, Verhandlungssicherheit und ein respektvoller Umgang auf allen Ebenen sind für Sie selbstverständlich.
  • Veränderungsbereitschaft, Kreativität und ein realistischer Blick für umsetzbare Lösungen runden Ihr Profil ab.

Wir bieten Ihnen:

  • Wir bieten Ihnen eine verantwortungsvolle Leitungsfunktion mit großem Gestaltungsspielraum, kurzen Entscheidungswegen und der Möglichkeit, die bauliche und infrastrukturelle Entwicklung der Burggemeinde Brüggen nachhaltig mitzugestalten.
  • Sie erhalten ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 beziehungsweise 41 Stunden sowie einen sicheren Arbeitsplatz bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
  • Darüber hinaus bieten wir flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten, eine tarifgerechte Vergütung nach EG 14 TVöD VKA beziehungsweise eine Besoldung nach A 14 LBesG NRW, betriebliche Zusatzversorgung für Beschäftigte, regelmäßige tarifliche Entgelterhöhungen sowie umfangreiche Fort und Weiterbildungsmöglichkeiten. Fahrradleasing unterstützt eine nachhaltige Mobilität.
  • Möchten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft der Burggemeinde Brüggen gestalten?
  • Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Möchten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft der Burggemeinde Brüggen gestalten?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Jetzt bewerben bis zum 11.02.2026

**Fragen?**Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Bürgermeister Herr Marcel Johnen (02163-5701-140) und der Fachbereichsleiter Herr Sascha Achten (02163/5701-136) zur Verfügung.

HinweiseBitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bei erfolgloser Bewerbung werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.

Die Burggemeinde Brüggen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Mit Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis zur Verarbeitung (insbesondere Erhebung, Übermittlung und Speicherung) Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des laufenden Stellenbesetzungsverfahrens. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 46 und 47 Landesdatenschutzgesetz NRW.