Die Burggemeinde Brüggen vergibt zum 01.09.2026 einen Platz für
Vollzeit 39 Std.
1 Jahr
483,00 Euro
01.09.2026
Über den Jugendtreff Born
Das Kinder- und Jugendzentrum "Jugendtreff Born" ist eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter kommunaler Trägerschaft der Burggemeinde Brüggen.
Wir richten uns mit unserem Angebot an alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 6 - 27 Jahren. Dabei ist der Jugendtreff immer ein Ort der Begegnung, des Miteinanders, des Spiel und Spaßes, sowie der Geselligkeit. Neben dem offenen Treff finden über das Jahr verteilt vielfältige Angebote und Aktionen statt.
Die Angebote sind dabei grundsätzlich offen für alle und orientieren sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen.
Pädagogische Schwerpunkte der Einrichtung:
Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Spontanität und Kreativität, Teamfähigkeit und Selbstständigkeit
Die Arbeitszeit entspricht der tariflichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst und beträgt somit 39 Stunden wöchentlich. Arbeitsbeginn ist meist am späten Vormittag, aber auch oft Dienste am Abend sowie am Wochenende.
Der Teilnehmer hat an den Bildungsseminaren (25 Tage für die Dauer von 12 Monaten) teilzunehmen.
Jetzt bewerben bis zum 17.05.2026Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Onlineformular!
**Fragen?**Für fachliche Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Fabian Stapper () und der Fachbereichsleiter Herr Sascha Achten (02163/5701-136) zur Verfügung.
HinweiseBitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bei erfolgloser Bewerbung werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.
Die Burggemeinde Brüggen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Mit Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis zur Verarbeitung (insbesondere Erhebung, Übermittlung und Speicherung) Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des laufenden Stellenbesetzungsverfahrens. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 46 und 47 Landesdatenschutzgesetz NRW.