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Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach

Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Teilzeit
Traben-Trarbach
Jetzt bewerben

Umfang:

23,5 h / Woche

Befristung:

vorerst befristet bis 31.12.2026

Vergütung:

nach TVöD

Beginn:

ab sofort

Bewerbungsfrist:

04.01.2026

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Wenn Sie Freude an der Arbeit mit Kindern haben und darüber hinaus mit dem Kita-Team und den Eltern konstruktiv zusammen arbeiten wollen und zusätzlich auch noch zeitlich flexibel sind, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Weitere Informationen:

Leitung der Kita, Herr Sven Mangold,
06532/2881

Personalabteilung der VG Traben-Trarbach, Frau Saskia Kaufmann,
06541/708245

Weitere Infos finden Sie unter .

Die Ortsgemeinde Kinderbeuern sucht für ihre Kindertagesstätte "Zauberwald" eine

Pädagogische Fachkraft (m/w/d)

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:

Sie haben Freude an der Arbeit mit Kindern, wollen jedes Kind individuell begleiten, ihm Grundvertrauen in seine Fähigkeiten und Lebensfreude vermitteln?

Sie wollen mit unserem Team und den Eltern konstruktiv zusammenarbeiten?

Sie arbeiten gerne mit Kindern?

Wir erwarten von Ihnen:

  • abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in
  • Erfahrung in der Arbeit mit Kindern im Kita-Alter
  • Interesse und Freude am Umgang mit Kindern
  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit

Was wir Ihnen bieten:

  • ein interessantes, verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld in einem Haus voller lebhafter und neugieriger Kinder
  • motivierte Mitarbeiter/innen und interessierte Eltern
  • Vergütung nach TVÖD inkl. einer betrieblichen Altersversorgung
  • Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, vermögenswirksame Leistungen
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. Jobrad)
  • Die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis wird in Aussicht gestellt.

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.