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Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach

Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Vollzeit
Traben-Trarbach
Jetzt bewerben

Umfang:

39 h / Woche

Befristung:

unbefristet

Vergütung:

BezTV Wald

Beginn:

ab sofort

Bewerbungsfrist:

31.01.2026

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Weitere Auskünfte über die ausgeschriebene Stelle erhalten Sie beim Revierleiter Herrn Tobias Langer.

Weitere Informationen:

Herr Tobias Langer
Revierleitung +49 175 1864567

Weitere Infos finden Sie unter

Die Stadt Traben-Trarbach sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt für den städtischen Forstbetrieb eine/n dynamische/n, innovative/n und motivierte/n Mitarbeiter/in als

Forstwirt/in (m/w/d)

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:

  • Mitwirkung bei allen im Kommunalwald anfallenden Betriebsarbeiten
  • Motormanuelle Holzernte
  • Jungbestandspflege und Wertastung
  • Wiederaufforstung und Kultursicherung
  • Durchführung von Verkehrssicherungs- und Forstschutzmaßnahmen
  • Waldwegeunterhaltung
  • Öffentlichkeitsarbeit

Wir erwarten von Ihnen:

  • Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Forstwirt oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Gesundheitliche Eignung und körperliche Belastbarkeit
  • Höhentauglichkeit
  • Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Teamfähigkeit
  • Eine selbständige, eigenverantwortliche und sorgfältige Arbeitsweise
  • Führerschein Klasse B (wünschenswert BE)
  • Motorsägenbedienberechtigung AS Baum I + II
  • Bereitschaft zur Fortbildung wird vorausgesetzt

Was wir Ihnen bieten:

  • Mitarbeit in einem motivierten und aufgeschlossenen Team
  • Eine unbefristete Voll- oder Teilzeitstelle mit einer Vergütung nach Tarifvertrag
  • „BezTV-W RP“, Entgeltgruppe 5 TVöD
  • Eine leistungsorientierte Bezahlung und entsprechende Zulage
  • Fachbezogene Aus- und Fortbildungen
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Die Möglichkeit, zur Teilnahme am Fahrradleasing (Jobbike)

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Die Stellen sind grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht aber auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen.