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Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach

Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Vollzeit
Traben-Trarbach
Jetzt bewerben

Umfang:

39 h / Woche

Dauer:

3 Jahre

Vergütung:

TVAöD

Beginn:

01.08.2026

Bewerbungsfrist:

21.12.2025

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Weitere Informationen:

Weitere Auskünfte und Informationen über die ausgeschriebene Ausbildungsstelle erhalten Sie durch

Frau Wiebke Pfitzmann
Tourismuszweckverband

Tel.: 06541-8184572

Mail:

weitere Infos finden Sie unter oder

Der Tourismuszweckverband Moselregion Traben-Trarbach Kröv bietet einen

Ausbildungsplatz zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Tourismus und Freizeit (m/w/d)

### Unsere Aufgabe ist die Vermarktung unserer Destination, touristischer Dienstleistungen und Produkte sowie deren Umsetzung und Abwicklung, Beratung und Information von Gästen und Leistungsanbietern.

Informationen zur Ausbildung:

Wir werden dich im Rahmen der Ausbildung auf nachfolgende Tätigkeiten vorbereiten:

  • Gästeberatung online, per mail, telefonisch oder vor Ort
  • Angebotserstellung und Buchungsabwicklung
  • Prospektversand
  • Vermittlung und Verkauf von Zusatzleistungen und Pauschalen
  • Pflege unserer touristischen Informationssysteme
  • Finanzbuchhaltung
  • Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Wir erwarten von Ihnen:

  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Einen abgeschlossenen Schulabschluss (mind. Sekundarstufe I)
  • Interesse an der Region (Sehenswürdigkeiten, Angebote etc.)
  • Sicherheit im Umgang mit dem PC (Internet, MS Office)
  • Belastbarkeit und Flexibilität
  • Persönliches Engagement
  • Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil

Was wir Ihnen bieten:

  • 30 Tage Urlaubanspruch pro Jahr
  • Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD
  • Lernmittelzuschuss
  • Unterstützung durch geschulte Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.