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Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach

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Hagenbach

Die Ortsgemeinde Berg bietet in Ihrem Schülerhort "der Waldkinder" zum 01.09.2026 einen Platz als Berufspraktikant/in oder Absolvent/in für ein Freiwilliges Soziales Jahr an

Berufspraktikant/in oder Absolvent/in Freiwilliges Soziales Jahr (m/w/d) - Schülerhort der Waldkinder in Berg

Umfang

Vollzeit, 39 Stunden/Woche

Befristung

1 Jahr

Vergütung

TVAöD oder Aufwandsentschädigung bei FSJ

Beginn

zum 01.09.2026

Aufgabenbereich:

  • Beschäftigung und Freizeitgestaltung/ Freispiel der Kinder
  • Unterstützung der allgemeinen Aufsicht der Kinder und Begleitung bei Ausflügen
  • unter Umständen pflegerische oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Individuelle Förderung und Betreuung von Kindern
  • Unterstützung der projektorientierten Arbeit und pädagogischen Angeboten in Vor- und Nachbereitung
  • Möglichkeit mit der Zeit eigene Projekte zu verwirklichen

Wir wünschen uns von Ihnen:

  • als Berufspraktikant/in: Erfolgreicher Abschluss der theoretischen Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik
  • Engagement und die Motivation mit kleinen Kindern zu arbeiten
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Geduld und Einfühlungsvermögen
  • kommunikative Fähigkeiten
  • Teamfähigkeit

Wir bieten Ihnen:

  • Ein aufgeschlossenes Team sowie eine engagierte Leitung

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Bewerben Sie sich jetzt bis zum 08. März 2026 über die Homepage des IB Freiwilligendienste: https://ib-freiwilligendienste.de/job/1346 oder über das Bewerberportal auf unserer Homepage. Bitte Motivationsschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse beifügen.

Fragen?

Mit fachlichen und inhaltlichen Fragen können Sie sich gerne an Frau Simone Degitz (Leitung des Schülerhorts, (07273/9490120) wenden.

Hinweise:

Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt. Ebenso Frauen, solange und soweit eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.