Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben sucht mehrere Kräfte für die Ferienbetreuung der Grundschule Edenkoben
kurzfristige Beschäftigung
ja
EG 2
alle Ferien RLP
Sie möchten Kindern unvergessliche Ferien ermöglichen und Ihre Ideen aktiv einbringen? Dann werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie gemeinsam mit uns eine lebendige und abwechslungsreiche Ferienbetreuung für Grundschulkinder der 1. bis 4. Klasse. Mit Engagement, Kreativität und Verantwortungsbewusstsein tragen Sie dazu bei, eine positive, sichere und wertschätzende Atmosphäre zu schaffen, in der sich Kinder wohlfühlen und entfalten können.
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
• Betreuung, Begleitung und Beaufsichtigung von Kindern im Betreuungsalltag
• Planung und Durchführung kreativer, sportlicher und spielerischer Angebote
• Förderung des sozialen Miteinanders sowie Unterstützung der Kinder in ihrer Entwicklung
• Begleitung bei Mahlzeiten, Ausflügen und sonstigen Aktivitäten
• Mitwirkung bei der Planung und Durchführung des Ferienprogramms der Verbandsgemeinde Edenkoben
• Unterstützung von Kooperationspartnern und Vereinen bei Ferienangeboten
• Vor- und Nachbereitung der Betreuungsräume und Materialien
• Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Jugendpflegerin sowie dem Betreuungsteam
• Ansprechpartner/in für Kinder und Eltern im Betreuungsalltag
• Sicherstellung der Einhaltung von Aufsichts-, Sicherheits- und Hygienestandards
• Dokumentation besonderer Vorkommnisse und Weitergabe relevanter Informationen
Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Kreativität sind für diese Tätigkeit besonders wichtig – ebenso wie Freude an der Arbeit mit Kindern.
Jetzt bewerben bis zum 28. Juni 2026.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Onlineformular.
Fragen?
Ihre Ansprechpartner
Maren Hofmann, Jugendpflegerin
Stefanie Schott, Personalamt
Hinweise
Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt ebenso Frauen, solange und soweit eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.