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Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.

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Teilzeit
Lichtenstein/Sa.
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Die Stadt Lichtenstein/Sa. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Assistenzkraft Horteinrichtung (m/w/d)

Ihre Aufgaben:

Unterstützung als Assistenzkraft (m/w/d) der pädagogischen Fachkräfte gem. § 12 Abs. 2 SächsKitaG im Hortalltag ohne feste Gruppenzuordnung wechselnd zwischen den beiden kommunalen Horteinrichtungen Grundschule Rödlitz und Grundschule Heinrich-von-Kleist:

  • Mitverantwortung für die Planung und Organisation der pädagogischen Arbeit
  • Mitverantwortung für die Organisation des Tagesablaufs
  • Mitverantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Konzeption
  • In Randzeiten alleinverantwortliche Betreuung von Gruppen

Ihr Profil:

  • Sie haben mind. eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich geprüfter Sozialassistent (m/w/d).
  • Sie sind flexibel einsetzbar, besitzen die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit bei der Teamentwicklung und bringen Ihr Fachwissen und Ihre Fähigkeiten ein.
  • Sie sind motiviert und haben immer ein offenes Ohr für die großen und kleinen Sorgen Ihrer Schützlinge.
  • Sie achten die Interessen der Kinder und Eltern.
  • Sie verfügen über einen Impfschutz oder Immunität gegen Masern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Unser Angebot:

  • ein auf vorerst 2 Jahre befristetes Teilzeitarbeitsverhältnis (51 %, entspricht 20 Std./Woche)
  • eine tarifliche Vergütung nach TVöD einschließlich SuE-Zulage, Jahressonderzahlungen und eine betriebliche Altersvorsorge
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • einen sicheren, zuverlässigen und familienfreundlichen Arbeitgeber

Für Fragen steht Ihnen das SG Personal, Frau Manger, telefonisch unter 037204 61 115 gern zur Verfügung.

Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 10.05.2026 über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.

Angesichts der in der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa. anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.

Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Website .

Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.