Die Stadt Zülpich sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet und in Vollzeit, eine
Das Gebäudemanagement koordiniert die Reinigung in den städtischen Gebäuden sowie die Verwaltung und den Einkauf von Reinigungs- und Hygienematerialien. Ihr Aufgabengebiet umfasst sowohl die Sachbearbeitung im Bereich Heizenergie als auch in Bezug auf die Bewirtschaftung und Vermarktung städtischer Gebäude. Die Zuweisung anderer Aufgaben im Bereich der kaufmännischen Gebäudeverwaltung bleibt vorbehalten.
Sie passen zu uns, wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten vorweisen können oder eine Ausbildung zur/zum Bürokauffrau/-mann abgeschlossen haben oder eine abgeschlossene Qualifikation zur/zum Fachwirt/in für Reinigungs- und Hygienemanagement nachweisen können.
Das ist uns noch wichtig:
Allgemeine Informationen
Kennziffer S14-2026
Bitte senden Sie ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 05.07.2026, vorzugsweise als eine PDF-Datei, per E-Mail an:
oder postalisch:
Stadt Zülpich
Der Bürgermeister
Personalabteilung
Markt 21
53909 Zülpich
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Die Stelle ist, unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen, bewertet bis nach Entgeltgruppe 8 TVöD.
Bei Fragen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an Herrn Franzen, unter der Telefonnummer 02252/52272 oder per E-Mail an jfranzen@stadt-zuelpich.de.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen wird bis zum 05.07.2026 unter der Angabe der Kennziffer S14-2026 erbeten an:
Stadt Zülpich
Der Bürgermeister
Personalabteilung
Markt 21
53909 Zülpich
oder gerne auch per E-Mail an:
Die Vorstellungsgespräche finden am 13.07.2026 statt.
Wir bitten Sie, Bewerbungsunterlagen nicht in Mappen, sondern nur in gehefteter Kopie vorzulegen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden.
Bewerbungen per E-Mail werden ausschließlich in einer pdf-Datei erbeten.
Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet
und nach dessen Abschluss unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Die einschlägigen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW, des Sozialgesetzbuch IX sowie weitere einschlägige Vorschriften finden bei der Auswahlentscheidung Anwendung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!