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Stadt Wesseling

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Vollzeit, Teilzeit
Wesseling
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Die Stadt Wesseling sucht für den Betriebshof mit 40 Mitarbeitenden der Entsorgungsbetriebe Wesseling zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

stellvertretende Betriebshofleitung (w/m/d)

Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Leitungstätigkeiten des Betriebshofes, dessen Aufgaben die Unterhaltung und Pflege von:
  • Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, Spielplätze sowie Friedhöfe beinhalten.
  • Durchführung des Winterdienstes.
  • Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.
  • Weg- bzw. Straßeninstandsetzung.
  • Materialbeschaffung und Materialverwaltung.
  • Wartung des Fuhrparks, Maschinen und Geräte.
  • Verwaltungstätigkeiten bei Organisation, Koordination und Korrespondenz.
  • Bauhof und die Lagerstätten verwalten.
  • Mithilfe bei Veranstaltungen.

Ihr Profil:

  • Sie haben eine abgeschlossene handwerkliche, technische oder verwaltungsspezifische Ausbildung mit Weiterbildung zum Meister oder Techniker.
  • Erfahrungen in der Führung können bei uns gerne erworben werden.
  • Sie sind im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B.
  • Vertiefte Kenntnisse und Interesse an der IT und MS Office.
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
  • Ein Wohnsitz in Wesseling bzw. der Umgebung ist aus Bereitschaftsgründen gewünscht.

Unser Angebot:

  • Eine Vollzeitstelle.
  • Eine vielseitige, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit.
  • Gute Fortbildungsmöglichkeiten.
  • Attraktive Arbeitszeiten.
  • Moderne technische Ausstattung.
  • Eine attraktive Vergütung nach TVöD EG 9a
  • Alle Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes sowie Leistungsprämie.
  • Erweiterung Ihrer Führerscheinklassen.

Ihre Bewerbung / weitere Auskünfte:

Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 14.09.2026 ausschließlich über das Online-Portal der Stadt Wesseling.

Weitere aufgabenbezogene Auskünfte erteilt Herr Hans Wild, Tel.: 02236 / 38 47 11
und
Herr Christian Ark, Tel.02236 / 384712.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.