Osnabrück verbindet Menschen: offen, sozial, vielfältig. Fast 170.000 Einwohner fühlen sich hier zu Hause. Das gilt auch für die Stadt als Arbeitgeberin. Bei uns arbeiten, gestalten und wachsen Sie im Team – bei uns entsteht Stadt gemeinsam.
Die Stadt Osnabrück betreibt in eigener Trägerschaft insgesamt elf Kindertagesstätten, in denen Kinder im Alter von null bis sechs Jahren in Krippen- und Kindergartengruppen betreut werden. Einige dieser Einrichtungen arbeiten integrativ, um die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf sicherzustellen. Über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichen pädagogischen Fachdisziplinen, wie auch mit hauswirtschaftlichem und administrativem Hintergrund sind hier beschäftigt.
Weitere Informationen zu den Städtischen Kindertagesstätten finden Sie .
Den schulischen Teil Ihrer Ausbildung können Sie an der , den , der oder der absolvieren. Fragen Sie gerne direkt nach freien Plätzen und weisen Sie darauf hin, dass Sie an einer tätigkeitsbegleitenden Teilzeit-Schulform interessiert sind, die eine Vergütung des praktischen Teils nach § 30 NKiTaG zulässt. Fragen Sie nach freien Plätzen und informieren Sie über Ihr Interesse an einer teilzeitbegleitenden Schulform mit vergütetem Praxisanteil (§ 30 NKiTaG). Für den praktischen Teil bewerben Sie sich gerne bei uns!
Stellenumfang: Der Einsatz erfolgt in einer der elf Städtischen Kindertageseinrichtungen Atter, Haste, Heiligenweg, Eversheide, Landwehr, Lüstringen, Martinsburg, Pye, Schinkel, Schölerberg oder Wüste. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 15 Stunden.
Befristung: Zunächst für die Zeit der Ausbildung. Sie starten direkt im zweiten Ausbildungsjahr und können so nach 18 Monaten den schulischen Teil der Ausbildung abschließen.
Einstellungszeitpunkt: Die Einstellung erfolgt zum 1. Februar oder 1. August eines Jahres.
Vergütung: EG S2 TVöD
(Monatlicher Bruttoverdienst gemäß TVöD je nach Berufserfahrung ca. 1.119 € zzgl. Jahressonderzahlung und Leistungsorientierte Bezahlung – Weitere Informationen zu Ihrem individuellen Bruttoverdienst finden Sie .)
Bewerbungsfrist: Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.
Für eine Einstellung ist die Anmeldebestätigung einer Berufsfachschule für einen Schulplatz Voraussetzung. Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für diese Ausbildung bzw. die Beratung erfolgt durch die jeweilige Fachschule. Fügen Sie diese Schulbescheinigung gerne der Bewerbung bei.
Der Quereinstieg in das zweite Ausbildungsjahr zur sozialpädagogischen Assistentin/zum sozialpädagogischen Assistenten ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Darüber hinaus ist uns wichtig:
Bei einer Einstellung von Dienstkräften nach § 20 Abs. 8 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangt die Stadt Osnabrück den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern.
Auskünfte zum Aufgabenbereich:
Frau Schnittker
Personalsachbearbeiterin Städtische Kindertagesstätten
Telefon 0541 / 323-2808
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren:
Herr Lutzer
Fachbereich Personal und Organisation
Telefon 0541 / 323-3055
Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen von allen Menschen unabhängig ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und sexueller Identität.