Küchenkräfte (m/w/d)
für die Küchen u. Mensen im Fachbereich Bildung, Schule und Sport
Osnabrück verbindet Menschen: offen, sozial, vielfältig. Fast 170.000 Einwohner fühlen sich hier zu Hause. Das gilt auch für die Stadt als Arbeitgeberin. Bei uns arbeiten, gestalten und wachsen Sie im Team – bei uns entsteht Stadt gemeinsam.
Der Fachbereich Bildung, Schule und Sport stellt die tägliche Versorgung der Schulkinder an den Ganztagsschulen in Trägerschaft der Stadt Osnabrück mit einer ausgewogenen Mittagsmahlzeit sicher. In unseren Schulmensen hat ein erstklassiger Service eine hohe Bedeutung. In der täglichen Arbeit schätzen wir einen partnerschaftlichen Umgang im Team, mit vielen Möglichkeiten eigene Ideen einzubringen und gleichzeitig auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Altersgruppen der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Mit unserer täglichen Arbeit leisten wir einen wertvollen Beitrag in der Stadt Osnabrück dafür, dass die jungen Menschen in den Schulen die Herausforderungen des Schulalltages gestärkt begegnen können.
Stellenumfang: Wir bieten abhängig vom Einsatzort verschiedene Stundenzuschnitte in der Regel zwischen 10 und 25 Stunden.
Befristung: Die Stellen sind in der Regel bis zur Wiederkehr der derzeitigen Stelleninhaber befristet als Vertretung (Krankheits-, Lehrgangs- oder Schwangerschaftsvertretung) zu besetzen.
Einstellungszeitpunkt: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Stellenwert: EG 3 TVöD
(Monatlicher Bruttoverdienst gemäß TVöD zzgl. Jahressonderzahlung und Leistungsorientierte Bezahlung – Weitere Informationen zu Ihrem individuellen Bruttoverdienst finden Sie .)
Bewerbungsfrist: Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.
Sie verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen, von mindestens 6 Monaten, in den Vorgängen beim Küchenbetrieb und in der Gemeinschaftsverpflegung. Darüber hinaus sind Sie aufgeschlossen für moderne Ernährungsfragen und können sich auf einfache Art in deutscher Sprache (Sprachniveau A1) verständigen.
Darüber hinaus ist uns wichtig:
Bei einer Einstellung von Dienstkräften nach § 20 Abs. 8 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangt die Stadt Osnabrück den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern.
Urlaub sollte grundsätzlich in der schulfreien Zeit genommen werden.
Auskünfte zum Aufgabenbereich:
Frau Püschel
Fachbereich Bildung, Schule und Sport
Telefon 0541 / 323-4481
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren:
Frau Griese
Fachbereich Personal und Organisation
Telefon 0541 / 323-3617
Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen von allen Menschen unabhängig ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und sexueller Identität.