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Stadt Neckargemünd

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Vollzeit
Neckargemünd
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Die Stadt Neckargemünd (13.400 Einwohner) sucht für den Fachbereich 4 - Bürgerdienste, Ordnung und Sicherheit zum 01. März 2027

einen Mitarbeiter im Gemeindevollzugsdienst (m/w/d).

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (derzeit 39 Stunden/Woche), die unbefristet zu besetzen ist.

Ihre Aufgabenbereiche:

  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Überwachung und Einhaltung des kommunalen Ortsrechts
  • Ordnungspräsenz auf öffentlichen Flächen
  • Durchführung von Ermittlungstätigkeiten auch für andere Behörden

Eine genaue Abgrenzung bzw. Änderung oder Anpassung des Aufgabenbereichs bleibt vorbehalten.

Ihre Qualifikation:

  • abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder vergleichbare kaufmännische Ausbildung
  • Führerschein Klasse B
  • gesundheitliche Eignung für den Außendienst sowie ein freundliches und sicheres Auftreten
  • Kenntnisse der geltenden Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
  • Kenntnisse des Fachverfahrens OWI21 sowie ein sicherer Umgang mit der EDV insbesondere MS Office sind von Vorteil
  • Bereitschaft auch an Wochenenden, Feiertagen und außerhalb der normalen Arbeitszeiten Dienst zu leisten

Wir bieten Ihnen:

  • sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9a sowie alle üblichen Leistungen des TVöD
  • individuelle Personalentwicklung
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Inanspruchnahme der Sparkassen-Kommunalrente
  • die Möglichkeit zum Erwerb eines Deutschlandtickets als JobTicket

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 28.09.2026 an die Stadtverwaltung Neckargemünd, Personalamt, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd oder Sie nutzen die Möglichkeit der Onlinebewerbung.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Schmied (06223-804 401) oder Herr Mossau (06223-804 202) gerne zur Verfügung.

Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesendet werden können.