Die Stadt Lünen ist mit ihren rund 89.000 Einwohnerinnen und Einwohnern attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort sowie größte Stadt im Kreis Unna. Sie verbindet die ländliche Beschaulichkeit des Münsterlandes mit der pulsierenden Energie des Ballungszentrums Metropole Ruhr. Die Stadtverwaltung befindet sich mitten in einem spannenden Modernisierungsprozess und beschäftigt sich mit allen derzeit relevanten Zukunftsthemen.
Das investive Gebäudemanagement des Stadtbetriebs ZGL sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
Ingenieur:in Wartungs- und Prüfmanagement (m/w/d)
Die ZGL (Zentrale Gebäudebewirtschaftung Lünen) betreut den Gebäudebestand der Stadt Lünen mit ca. 160 Gebäuden, davon 30 Schulen, im Rahmen eines ganzheitlich ausgerichteten Gebäudebewirtschaftungskonzeptes. Bei der Bereitstellung der notwendigen Gebäudeinfrastruktur ist die technische Abteilung für die Neuerrichtung, die bedarfsgerechte Anpassung / Umgestaltung des Bestandes und die Bauunterhaltung zuständig.
Wenn Sie Interesse an den beschriebenen Aufgaben haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 22.03.2026 direkt über unser Onlineformular. In Ihrer Bewerbung sollten Sie darauf eingehen, welche Erfahrungen und Befähigungen Sie für das beschriebene Aufgabengebiet mitbringen.
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne Daniel Schulz: (02306) 104 1595.
Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen gerne Nadine Pfister: (02306) 104 1582.
Als moderne Arbeitgeberin setzt die Stadtverwaltung Lünen auf Chancengleichheit und die Anerkennung vielfältiger Lebensentwürfe ihrer Mitarbeitenden. Dieses Engagement wurde 2023 mit dem Prädikat „Total E-Quality“ ausgezeichnet. Der Anspruch der Stadtverwaltung ist es, die Diversität der Stadtgesellschaft auch in ihrer Mitarbeiterschaft widerzuspiegeln.
Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Eine Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.