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Stadt Lünen

Stadt Lünen
Vollzeit, Teilzeit
Lünen
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Die Stadt Lünen ist mit ihren rund 89.000 Einwohnerinnen und Einwohnern attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort sowie größte Stadt im Kreis Unna. Sie verbindet die ländliche Beschaulichkeit des Münsterlandes mit der pulsierenden Energie des Ballungszentrums Metropole Ruhr. Die Stadtverwaltung befindet sich mitten in einem spannenden Modernisierungsprozess und beschäftigt sich mit allen derzeit relevanten Zukunftsthemen.

Zum 01.09.2027 suchen wir:

Bachelor of Laws (m/w/d) in Teilzeit

4 Jahre, Beamtenlaufbahn 2, erstes Einstiegsamt (Soweit die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen)

Aufgabenbeschreibung:

  • Die fachwissenschaftliche Ausbildung an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) NRW absolvierst du am Standort in Herne. Sie gliedert sich in sieben fachwissenschaftliche Studienabschnitte. Es werden Module aus den Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften gelehrt. Der Schwerpunkt bei der Ausbildung zum Bachelor of Laws liegt bei den juristischen Fächern. Die Lehrveranstaltungen finden i. d. R. an drei/vier Tagen in der Woche statt (sowohl als Präsenztage als auch durch Onlinelehre) in der Zeit von 08:45 Uhr bis 15:00 Uhr.
  • Die fachpraktische Ausbildung bei der Stadtverwaltung Lünen gliedert sich in fünf Ausbildungsabschnitte, die jeweils im Wechsel mit den fachwissenschaftlichen Studienabschnitten stattfinden. Du wirst in verschiedenen Abteilungen der Stadtverwaltung Lünen aus den Bereichen Personal und Organisation, Haushalts- und Finanzwesen sowie Ordnungs- und Leistungsverwaltung tätig sein. Die Arbeitszeit ist reduziert auf 30 Wochenstunden.
  • Außerdem erarbeitest du während eines neunwöchiges Projektstudiums im Team Lösungsstrategien zu komplexen, aus der Praxis stammenden Sachverhalten, mit anschließender Präsentation. Die Ausbildung schließt mit der Bachelorarbeit einschließlich eines Kolloquiums ab.

Anforderungsmerkmale:

  • Allgemeine Hochschulreife (z. B. Abitur), Fachhochschulreife (FHR) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit,
    alternativ können Bewerber:innen ohne EU-Staatsangehörigkeit können im Rahmen eines privatrechtlichen Ausbildungsverhältnisses als nicht beamtete Studierende an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung zum Studium zugelassen werden.
  • Du solltest Spaß an der Bearbeitung rechtlicher Sachverhalte haben
  • Teamfähigkeit sollte zu deinen Stärken zählen
  • Du solltest zudem kommunikativ und serviceorientiert sein
  • Außerdem erwarten wir von dir, dass du eigenverantwortlich und selbständig arbeiten kannst
  • Eine gute schriftliche und mündliche Ausdruckfähigkeit sollte dir leicht fallen

Wir bieten:

  • Du bist vom ersten Tag an verbeamtet
  • Anwärterbezüge: 1.182,20 € brutto
  • einen konjunkturunabhängigen und krisensicheren Arbeitsplatz mit einem interessanten und vielseitigem Aufgabengebiet
  • vergünstigtes Deutschlandticket, beste ÖPNV-Lage
  • flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten
  • ein attraktives berufliches Umfeld
  • Übernahmequote von nahezu 100 %

Wenn Du Interesse an dem dualen Studium hast, dann bewirb dich bis zum 30.09.2026 direkt über unser Onlineformular. Weitere Informationen zum Ablauf findest du zudem auf unserer Homepage unter

Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet dir gerne Timo Milcarek: (02306) 104 1283.

Als moderne Arbeitgeberin setzt die Stadtverwaltung Lünen auf Chancengleichheit und die Anerkennung vielfältiger Lebensentwürfe ihrer Mitarbeitenden. Dieses Engagement wurde 2023 mit dem Prädikat „Total E-Quality“ ausgezeichnet. Der Anspruch der Stadtverwaltung ist es, die Diversität der Stadtgesellschaft auch in ihrer Mitarbeiterschaft widerzuspiegeln.

Die Stadt Lünen engagiert sich für Chancengleichheit. Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.