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Stadt Lüdinghausen

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Teilzeit
Lüdinghausen
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Die Stadt Lüdinghausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

mehrere Instrumentallehrerinnen bzw. Instrumentallehrer (m/w/d) für das Fach Klavier (Stellen-Nr. S30003911/S30003914)

Umfang:

flexibel - insg. sind 1.612 zu leistende Unterrichtsminuten zu besetzen

Befristung:

unbefristet

Vergütung:

Entgeltgruppe 09B TVöD-VKA, die Stufenzuordnung richtet sich nach § 16 TVöD-VKA

Beginn:

01.09.2026

Wir bieten:

  • ein aufgeschlossenes, engagiertes Team
  • eine Festanstellung nach TVöD-VKA
  • einen Musikschulalltag, in dem Offenheit für eigene Ideen und Konzepte herrscht und selbständiges Engagement gefragt und willkommen sind.

Schwerpunktmäßige Aufgaben:

  • Einzel- und Gruppenunterricht auf der Grundlage der Rahmenlehrpläne des Verbandes deutscher Musikschulen im Fach Klavier vom Anfängerunterricht bis zur studienvorbereitenden Ausbildung und in der Erwachsenenbildung
  • Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches Harmonieinstrumente und den übergreifenden Fachbereichen
  • Evtl. Unterricht im Klassenkontext und in AG-Angeboten der Musikschule im Rahmen unserer Kooperationen mit Allgemeinbildenden Schulen / Unterricht im Jekits-Programm
  • Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf Vorspiele des Musikschulkreises Lüdinghausen und ggf. Wettbewerbe

Anforderungsprofil:

Ihr fachliches Kompetenzprofil:

  • Sie haben ein Hochschulstudium im Fach Klavier - vorzugsweise mit pädagogischem Schwerpunkt - abgeschlossen, eine gleichwertige Ausbildung mit entsprechendem Abschluss oder einen Nachweis über ein momentan laufendes Studium, das bald abgeschlossen wird.
  • Sie verfügen über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) oder über vergleichbare Sprachkenntnisse, die eine qualifizierte Unterrichtserteilung und Kommunikation im schulischen Umfeld sicherstellen.

Ihr persönliches Kompetenzprofil:

  • Sie sind in der Lage, einen schülerzentrierten, methodisch-kreativen und lebendigen Unterricht nach zeitgemäßen Konzepten und musikalisch-künstlerischen Gesichtspunkten zu gestalten.
  • Sie begeistern sich für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
  • Sie verfolgen eine aktive, selbständige Mitarbeit bei Inhalten hinsichtlich der Musikschulentwicklung.
  • Sie zeigen Bereitschaft, den Unterricht in Kooperationen mit anderen Bildungsträgern zu gestalten und durchzuführen.
  • Sie sind mobil und bereit, Unterricht in allen Mitgliedskommunen des Musikschulkreises zu erteilen.

Die Stadt Lüdinghausen fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.

Sie haben Interesse und möchten sich bewerben? Bitte nutzen Sie hierzu unser Online-Bewerberportal BITE.

Für Bewerberinnen und Bewerber aus Staaten außerhalb der Europäischen Union ist die Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland nachzuweisen.

Bitte nennen Sie in Ihrer Bewerbung Ihre Vorstellungen hinsichtlich der gewünschten Mindest- und Maximalarbeitszeit.

Sie haben Interesse und möchten sich bewerben?

Bitte nutzen Sie hierzu unser Online-Bewerberportal BITE. Die Bewerbungsfrist endet am 19.06.2025.

Die Vorstellungsgespräche sind für die 28. KW geplant.

Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Für Fragen und weitere Auskünfte steht Ihnen der Leiter des Musikschulkreises, Herr Matthias Lichtenfeld, gerne unter Tel.: 02591/926-450 und E-Mail: zur Verfügung.

Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerbenden gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.