Die Stadt Lüdinghausen sucht für den Musikschulkreis zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine qualifizierte Lehrkraft (m/w/d) für das Fach "elementare Musikpädagogik" (Stellen-Nr. S3000999)
830 zu leistende bzw. 755 zu vergütende Unterrichtsminuten
zunächst für 2 Jahre befristet (gem. § 14 ABs. 2 TzBfG)
je nach persönlicher Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 9B TVöD-VKA, die Stufenzuordnung richtet sich nach § 16 TVöD-VKA
nächstmöglicher Zeitpunkt
• Die primären Einsatzgebiete sind die musikalische Früherziehung sowie Eltern-Kind-Gruppen
Ihr fachliches Kompetenzprofil:
Ihr persönliches Kompetenzprofil:
Die Stadt Lüdinghausen fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Sie haben Interesse und möchten sich bewerben? Bitte nutzen Sie hierzu unser Online-Bewerberportal BITE.
Für Bewerberinnen und Bewerber aus Staaten außerhalb der Europäischen Union ist die Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland nachzuweisen.
Sie haben Interesse und möchten sich bewerben?
Bitte nutzen Sie hierzu unser Online-Bewerberportal BITE. Die Bewerbungsfrist endet am 13.09.2026.
Die Vorstellungsgespräche sind für die 40. KW geplant.
Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Für Fragen und weitere Auskünfte steht Ihnen der Leiter des Musikschulkreises, Herr Matthias Lichtenfeld, gerne unter Tel.: 02591/926-450 und E-Mail: zur Verfügung.
Auskünfte zum Ausschreibungsverfahren erteilt Ihnen gerne die stellv. Leiterin des Fachbereiches 1/Zentrale Dienste, Frau Melanie Feldmann (telefonisch unter 02591 / 926-120 oder via E-Mail unter m.feldmann@stadt-luedinghausen.de).
Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerbenden gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.