Die Stadt Lehrte sucht stetig
für das Lehrter Nachmittagsangebot an Grundschulen (LeNa)
Das Entgelt richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD (Entgeltgruppe S 3 bis S 8a TVöD). Die Stellen sind in Teilzeitmit tgl. 5 Stunden, im Ortsteil Ahlten mit 3,75 Std. (vorwiegend in den Nachmittagsstunden von ca. 11-16 Uhr) zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Regelfall durchschnittlich maximal 25 Stunden und liegt während der Schulferien im besten Fall im Ganztagsbereich. Die Einstellungen erfolgen der Personalsituation entsprechend befristet oder auf unbestimmte Zeit (unbefristet).
Ihr Einsatzort
Mit rund 46.000 Einwohner*innen ist die Stadt Lehrte eine der bevölkerungsstärksten Städte in der Region Hannover und verfügt über eine optimale Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und die Autobahnen. Im Herzen Niedersachsens gelegen bietet der Standort Lehrte darüber hinaus sämtliche allgemeinbildende Schulformen und ein abwechslungsreiches Angebot an Sport-, Kultur- und Freizeitmöglichkeiten. Weitere Informationen über Lehrte können Sie im Internet unter www.Lehrte.de abrufen.
Neben den vielseitigen Bildungsangeboten durch die ansässigen Schulen finden sie hier vielfältige Betreuungsangebote durch Großtagespflegestellen, Krippen, Kindergärten und ein nachschulisches Angebot an Ganztagsgrundschulen. Insbesondere in diesem Spektrum befinden wir uns in einem stetigen Entwicklungsprozess.
Das „Lehrter Nachmittagsangebot an Grundschulen“ (LeNa) stellt eine Kooperation von offener Ganztags-Grundschule und der Stadt Lehrte auf Grundlage eines vom Rat beschlossenen Rahmenkonzeptes dar. Dabei unterstützt die Stadt Lehrte die teilnehmenden Grundschulen durch personelle und finanzielle Ressourcen. Ziel ist es ein qualitativ hochwertiges und verlässliches Betreuungsangebot für Grundschülerinnen und Grundschüler im Nachmittagsbereich sicher zu stellen und dadurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Hier können Sie als pädagogische Fachkraft, pädagogische Assistenzkraft oder auch ohne pädagogische Ausbildung in der pädagogischen Mitarbeit tätig werden.Fachliche Auskünfteerteilen Ihnen Frau Proges, Sachgebietsleitung LeNa im Fachdienst Schule, Sport und Kultur (05132/505-3104) und Frau Franke, Fachberatung LeNa (Durchwahl -3105). Fragen zum Ausschreibungsverfahren richten Sie bitte an Frau Czymmek, Fachdienst Personalservice (Tel.-Nr. 05132/505-1303).
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail an bewerbung@lehrte.de, online über das Bewerbungsportal oder postalisch an die Stadt Lehrte, Fachdienst Personalservice, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte.
Bitte scheuen Sie sich -insbesondere im Rahmen einer Initiativbewerbung- nicht, die für Sie und auch planungszwecke relevanten Informationen wie Umfang der gewünschten Arbeitszeit, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln u. ä. aufzuführen.
Wir wünschen uns Kräfte, die viel Freude an der Arbeit mit Kindern haben, aufgeschlossen, engagiert und einsatzfreudig sind. Kreativität, Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein sollten ihr Profil abrunden. Interesse an der Kooperation mit den Schulen ist ebenso von Vorteil wie vorhandene Kenntnisse über die schulische und soziale Förderung von Kindern.
Wünschenswert ist die Qualifikation Erzieherin, Kindheitspädagogin, Heilpädagogin, Sozialpädagogin, Sozialpäd. Assistentin, Sozialassistentin, Kinderpflegerin oder Heilerziehungspflegerin.
Bitte beachten Sie, dass für Einsätze in kinder- und jugendnahen Bereichen der Stadt Lehrte ein Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und ein Nachweis über 2 Masernschutzimpfungen vorzulegen ist. Diesbezüglich erhalten Sie im Zuge eines Einstellungsverfahrens gesonderte Informationen.
Die Stadt Lehrte setzt sich für die berufliche Gleichstellung der Geschlechter ein und strebt an, in allen Bereichen und Positionen eine Unterrepräsentanz i. S. d. Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Für die Stellen liegt im Sinne des NGG eine Überrepräsentanz von Frauen vor, weshalb Bewerbungen von Menschen anderer Geschlechter besonders begrüßt werden.
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen.