Die Stadt Lehrte sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt
für die Kindertagesstätte Immensen-Arpkeim Ostkreis Lehrte (nahe Peine, Edemissen, Uetze). Das Entgelt richtet sich nachEntgeltgruppe S 8a TVöD.
Einsatzzeiten im Mittags-/Nachmittagsbereich sind einzuplanen.
Die Stellenbesetzungen sind befristet bis zum 31.07.2027 als auch auf unbestimmte Zeit (unbefristet) möglich.
Ihr Einsatzort
Mit rund 46.000 Einwohner*innen ist die Stadt Lehrte eine der bevölkerungsstärksten Städte in der Region Hannover. Im Herzen Niedersachsens gelegen bietet der Standort Lehrte eine optimale Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und die Autobahnen, sämtliche allgemeinbildende Schulformen und ein abwechslungsreiches Angebot an Sport-, Kultur- und Freizeitmöglichkeiten. Neben den vielseitigen Bildungsangeboten durch die ansässigen Schulen finden sie hier vielfältige Betreuungsangebote durch Großtagespflegestellen, Krippen, Kindergärten und ein nachschulisches Angebot an Ganztagsgrundschulen. Insbesondere in diesem Spektrum befinden wir uns in einem stetigen Entwicklungsprozess.
In den beiden Häusern der Kindertagesstätte Immensen-Arpke werden bis zu 129 Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung in zwei verlängerten Vormittagsgruppen bis 14 Uhr, zwei Ganztagsgruppen, einer Integrationsgruppe und zwei Krippengruppen gefördert und betreut. Die Einrichtung liegt zwischen den Ortsteilen Immensen und Arpke auf einem wunderschönen, großen Außengelände, naturnah und verkehrsberuhigt gelegen und ist von Wald und Feldern umgeben. Sie umfasst zwei Häuser -das Altgebäude aus dem Jahr 1973 mit seinem hellen und freundlichen Restaurant im Mittelpunkt sowie den lichtdurchfluteten Neubau, eröffnet im Oktober 2014, der sich über zwei Ebenen erstreckt- und spiegelt einen „Ort des gemeinsamen Lebens“ wieder. Die pädagogische Arbeit ist nicht nur von der räumlichen Vielfalt in den Häusern geprägt, sondern auch von der Vielfältigkeit der Kinder.Fachliche Auskünfte erteilen Ihnen Frau Wingenbach, Sachgebietsleitung Pädagogik, (Telefon 05132/505-3310) und die Einrichtungsleitung Frau Armbrust (Telefon 05175/2525). Fragen zum Ausschreibungsverfahren richten Sie bitte an Frau Czymmek, Fachdienst Personalservice (Telefon 05132/505-1303).
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail an bewerbung@lehrte.de, online über das Bewerbungsportal oder postalisch an die Stadt Lehrte, Fachdienst Personalservice, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte.
Wir wünschen uns pädagogische Fachkräfte, die viel Freude an der Arbeit mit Kindern haben, aufgeschlossen, engagiert und einsatzfreudig sind. Kreativität, Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein sollten ihr Profil abrunden.
Einstellungsvoraussetzung ist die Qualifikation Erzieherin, Kindheitspädagogin oder Heilpädagogin (jeweils mit staatlicher Anerkennung), Sozialpädagogin (auch ohne staatl. Anerkennung, wenn Sie am 31.07.2021 als pädagogische Kraft beschäftigt waren), Heilerziehungspfleger*in (mit staatl. Anerkennung und einschlägiger Berufserfahrung im Gruppendienst einer Tageseinrichtung für Kinder oder kindernahen Tätigkeitsfeldern) oder ein pädagogisches Hochschulstudium mit Studienanteilen von 80 Credit Points, welches auf die Arbeit mit Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder ausgerichtet ist und mit einem Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss abgeschlossen wurde und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung vorhanden ist.
Bitte beachten Sie, dass für Einsätze in kinder- und jugendnahen Bereichen der Stadt Lehrte ein Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und ein Nachweis über 2 Masernschutzimpfungen vorzulegen ist. Diesbezüglich erhalten Sie im Zuge eines Einstellungsverfahrens gesonderte Informationen.
Die Stadt Lehrte setzt sich für die berufliche Gleichstellung der Geschlechter ein und strebt an, in allen Bereichen und Positionen eine Unterrepräsentanz i. S. d. Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Für diese Stelle liegt im Sinne des NGG eine Überrepräsentanz von Frauen vor, weshalb Bewerbungen von Menschen anderer Geschlechter besonders begrüßt werden.
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.