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Stadt Krefeld

Stadt Krefeld
Vollzeit, Teilzeit
Krefeld
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Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen/eine

Sachbearbeiter/in (m/w/d) Verkehrsregelung

Kennziffer E - 127/26/32 I zum 01.Januar 2027 I unbefristet I Vollzeit/Teilzeit möglich, sofern die Aufgabenerledigung in vollem Umfang sichergestellt ist I EG 10 TVöD, A 11 LBesG I Bewerbungsfrist: 16. August 2026

Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Sachbearbeiter/in (m/w/d) für Verkehrsregelungen im Fachbereich Sicherheit und Ordnung.

Sie möchten aktiv dazu beitragen, dass der Verkehr in unserer Stadt sicher, effizient und zukunftsorientiert organisiert wird? Dann werden Sie Teil eines modernen Verwaltungsteams, denn in dieser abwechslungsreichen Position bearbeiten Sie rechtsicher und bürgerorientiert verkehrsrechtliche Maßnahmen im Straßenverkehr und stehen im engen Austausch mit der Bürgerschaft, Behörden und externen Partner/innen.

Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Ihr Profil

  • Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gem. der Ausbildungsverordnung Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt allgemeiner Verwaltungsdienst des Landes NRW (VAP2.1) oder erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in bzw. des Verwaltungslehrgangs II

Darüber hinaus wünschenswert

  • sicheres Auftreten, Konflikt- sowie Teamfähigkeit
  • gute Ortskenntnisse in Bezug auf die Verkehrsinfrastruktur
  • gute Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie des Verwaltungsverfahrensgesetzes
  • Bereitschaft sich in juristische Sachverhalte einzuarbeiten und ggf. Schulungen zu besuchen
  • Erfahrung im Umgang mit der technikunterstützten Informationsverarbeitung

Ihre Aufgaben

  • Anordnung von verkehrsbehördlichen Maßnahmen
  • Ortsbesichtigungen mit Vertretenden der Politik, der Bürgervereine, der Polizei und anderen verkehrsrechtlich beteiligten Stellen, der Aufsichtsbehörde sowie mit Betroffenen zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit
  • Erstellen von Stellungnahmen und Vorlagen für Bürger/innen, Politik und Presse
  • Beschwerdemanagement im Bereich der Verkehrsregelung und Controlling der Beschwerden

Wir bieten Ihnen


Gesundheitsmanagement/Sport

30 Tage Urlaub

Moderne
Arbeitsplatzausstattung

Homeoffice
(Stellenabhängig) /
flexible Arbeitszeiten

Betriebliche
Altersvorsorge

Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring

Onboarding

Sicherer
Arbeitsplatz

Feedback/
Ideenmanagement

Mitarbeitendenevents

Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten

LeistungsOrientierte
Bezahlung


Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Sicherheit und Ordnung Frau Katja Weiler (Tel. 02151/86-2150) zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Auswahlverfahren ist Herr Werner Kondermann (Tel. 02151/86-1319).


Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.