Kerpen---
Abteilung: 20.2 Steuern und Abgaben, Eingruppierung: bis EG 8 TVöD, Anstellungsart: befristet bis zum 31.08.2028, Arbeitszeit: Teilzeit (37,5 Stunden)
Für die Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Nachrangig berücksichtigt werden darüber hinaus Bewerbungen von Personen mit folgenden abgeschlossenen Ausbildungsberufen:
Wünschenswert sind:
Das Aufgabengebiet umfasst die Erhebung von Steuern und Grundbesitzabgaben.
Im Einzelnen zählen dazu insbesondere die Grundsteuer und die grundstücksbezogenen Gebühren, sowie die Gewerbesteuer, die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer.
Wesentliche und für alle Abgabenarten ähnliche Verfahrensschritte der selbstständigen Bearbeitung sind:
Die Arbeit ist geprägt von telefonischem und persönlichem Kundenkontakt.
Die Kolpingstadt Kerpen ist mit ca. 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt im Rhein-Erft-Kreis und ein Ort der Vielfalt. Um als Stadtverwaltung die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigen wir die besten Charaktere - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Religionszugehörigkeit, Einschränkung und sexueller Identität.
Wir fördern die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich erwünscht und nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen sind willkommen und erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.
Dann bewerben Sie sich bis zum 06.10.2026 online über das Bewerbungsportal auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen.
Nähere Auskünfte zur inhaltlichen Ausgestaltung der Stelle können bei der zuständigen Abteilungsleitung, Frau Schilling (02237/58-334) erfragt werden.
Für weitere Auskünfte zum Bewerbungsverfahren und dem Ablauf steht Ihnen Frau Boubker (02237/58-657) aus dem Personalamt gerne zur Verfügung.