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Stadt Kerpen

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Vollzeit, Teilzeit
Kerpen
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Amtsleitung Bauordnung (m/w/d)

Kerpen---

Amt 26 - Bauordnung, Besoldung/Eingruppierung: A 14 LBesG NRW bzw. EG 14 TVöD, Anstellungsart: unbefristet, Arbeitszeit: Vollzeit/Teilzeit

Wir bieten

  • gleitende Arbeitszeit ohne Kernarbeitszeit,
  • eine familienfreundliche Arbeitsatmosphäre durch Konzepte wie z.B. Modell „Ferien-Frei“ und mobiles Arbeiten,
  • jährliche leistungsorientierte Bonuszahlungen gem. Vorgaben des TVöD sowie
  • Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte,
  • die vergünstigte Mitgliedschaft im Wellhub,
  • Bezuschussung zum „Deutschland-Ticket“ für Tarifbeschäftigte,
  • kostenfreie Nutzung der onlinebasierten Work Life Plattform Evermood,
  • Kostenfreie Parkplätze und Fahrradstellplätze,
  • Corporate Benefits.

Ihr Profil

Für die Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren müssen Sie eine der nachfolgenden Bildungsabschlüsse vorweisen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom oder Master) des Bauingenieurwesens oder der Architektur bzw.
  • Sie haben in Ihrem beruflichen Werdegang Fähigkeiten und Erfahrungen erworben, die den oben genannten Voraussetzungen gleichwertig sind (sogenannter sonstiger Beschäftigter), wie z.B. ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Diplom-FH oder Bachelor) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Architektur, mit langjähriger Berufserfahrung in einer Bauordnungsbehörde.

Zudem bringen Sie mit:

  • Erfahrung im Führen von mindestens vier Mitarbeitenden über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr
  • Langjährige, einschlägige Berufserfahrung in der Anwendung des Baurechts, dabei werden Bewerbende, die diese Erfahrungen im öffentlichen Dienst erworben haben, bevorzugt berücksichtigt
  • Fundierte Kenntnisse im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht sowie Baunebenrecht
  • Aufgrund von Außendiensttätigkeiten ist der Besitz der Fahrerlaubnis Alt Klasse 3 bzw. B und die Bereitschaft, den privaten PKW für dienstliche Zwecke zu Verfügung zu stellen, erforderlich.

Was wir uns wünschen:

  • Erfahrung im Krisenmanagement sowie in der Steuerung komplexer Digitalisierungs- und Modernisierungsprozesse
  • Ausgeprägte Kommunikationsstärke, Verhandlungsgeschick und ein souveränes Auftreten
  • Hohe Entscheidungs- und Problemlösungskompetenz
  • Hohe Führungskompetenz mit einem wertschätzenden Führungsstil

Ihre Aufgaben

  • Die Leitung des Bauordnungsamtes (ca. 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) mit der damit verbundenen Gesamtverantwortlichkeit für das Aufgabengebiet Bauaufsicht
  • Steuerung und Organisation der bauordnungsrechtlichen Genehmigungs- und Prüfverfahren, z.B.:
  • Entscheidungen bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen treffen
  • Sicherstellung der Einheitlichkeit der Sachbearbeitung und Entscheidungen
  • Bearbeitung von Beschwerden und Petitionen
  • Zukunftsorientierte Weiterentwicklung der digitalen Baugenehmigungsverfahren sowie Einführung und Optimierung medienbruchfreier Arbeitsprozesse und Fachanwendungen
  • Strategische Ressourcenplanung einschließlich Budgetverantwortung sowie Mitwirkung an der Personal- und Organisationsentwicklung
  • Zielgerichtete Unterstützung der Bundesinitiative „Bau-Turbo“ zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren
  • Professionelle Zusammenarbeit mit politischen Gremien, Fachbehörden sowie externen Beteiligten (u. a. Bauherrschaften, Planungsbüros, Investor*innen und Öffentlichkeit) in anspruchsvollen Verfahren
  • Bearbeitung von gerichtlichen Verfahren und Teilnahme an Verhandlungen
  • Überwachung von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben
  • Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
  • Wahrnehmung von Aufgaben bei besonderen Schadensereignissen (auch außerhalb der Dienstzeiten)

Über Uns

Die Kolpingstadt Kerpen ist mit ca. 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt im Rhein-Erft-Kreis und ein Ort der Vielfalt. Um als Stadtverwaltung die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigen wir die besten Charaktere - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Religionszugehörigkeit, Einschränkung und sexueller Identität.

Wir fördern die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich erwünscht und nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen sind willkommen und erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.

Sie sind interessiert?

Dann bewerben Sie sich bis zum 10.09.2026 online über das Bewerbungsportal auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen.

Nähere Auskünfte zur inhaltlichen Ausgestaltung der Stelle können bei dem Ersten Beigeordneten, Thomas Marner (02237/58-306) erfragt werden.

Für weitere Auskünfte zum Bewerbungsverfahren und dem Ablauf steht Ihnen Herr Thielbeer (02237/58-361) aus dem Personalamt gerne zur Verfügung.