Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!
Im Referat Kinder, Jugend und Familien ist in der Abteilung Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern im Team Außerschulische Tagesbetreuung die Stelle
unbefristet zu besetzen.
Die Außerschulische Tagesbetreuung ist eine teilstationäre Einrichtung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII und ein Unterstützungsangebot für Schulkinder im Alter von 6 bis 12 Jahren mit einem intensiven Betreuungsbedarf und deren Eltern. Es handelt sich um ein Kooperationsmodell mit der angrenzenden Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) sowie die staatliche Anerkennung.
Von der Bewerberin bzw. dem Bewerber werden darüber hinaus erwartet:
Der sichere Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware wird vorausgesetzt.
Kenntnisse über Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter sowie Erfahrungen mit Interventionstechniken, Konzepten der Verhaltensmodifikation und in der Eltern- bzw. Familienberatung sind für die Aufgabenwahrnehmung von Vorteil.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern, Frau Sukowski (Tel. 0209 169 - 53 98), gerne zur Verfügung.
Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 08.01.2026 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".
Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter und .