Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!
Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst – im Spezialgebiet – Sonderfälle Auswärtige sowie Minderjährige mit herausfordernden Bedarfen – die Stelle
unbefristet zu besetzen.
Das spezielle Aufgabengebiet umfasst die fallführende Bearbeitung von Sachverhalten, bei denen sich die Zuständigkeit aus dem tatsächlichen Aufenthalt ergibt (Inobhutnahme, Kindeswohlgefährdung). Betreut werden dabei Kinder und Jugendliche ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Gelsenkirchen, auswärtige Minderjährige in Gelsenkirchener Einrichtungen sowie auswärtig untergebrachte Kinder, Jugendliche und/oder Familien in geschützten Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet.
Das Aufgabengebiet umfasst außerdem folgende Tätigkeiten für Kinder und Jugendliche mit besonderen bzw. herausfordernden Bedarfen (ehem. "Systemsprenger") :
Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt im Innen- und Außendienst. Darüber hinaus gehören Einsätze im Rahmen der Rufbereitschaft zum Tätigkeitsbereich des Allgemeinen Städtischen Sozialdienstes.
Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) sowie die staatliche Anerkennung.
Alternativ verfügen Sie über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Erziehungswissenschaften/Pädagogik (Diplom, Bachelor oder Master). In diesem Fall müssen Sie berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet der erzieherischen Kinder- und Jugendhilfe nachweisen können. (Diese Erfahrungen bzw. Kenntnisse sind in den Bewerbungsunterlagen anhand von Arbeitszeugnissen etc. zu belegen.)
Darüber hinaus werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erwartet:
Kenntnisse der Microsoft-Office-Standardsoftware sind ebenso wie das Vorhandensein eines PKW-Führerscheins (bitte Nachweis beifügen) Voraussetzung.
Berufserfahrung im Bereich der öffentlichen oder freien Jugendhilfe, insbesondere im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit besonderen bzw. herausfordernden Bedarfen, ist wünschenswert.
Gute Kenntnisse einer oder mehrerer Fremdsprachen sowie Vorkenntnisse, Erfahrungen oder Zusatzqualifikationen in beraterischen Themen, beispielsweise der systemischen Beratung, sind von Vorteil.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Leiter der Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst, Herr Markussian (Tel. 0209 - 169 9414), gerne zur Verfügung.
Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 29.04.2026 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".
Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter und .