Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!
Im Referat Gesundheit der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Sozialpsychiatrischer Dienst die Stelle
unbefristet zu besetzen.
Zum Aufgabengebiet der Position gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) sowie die staatliche Anerkennung.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber sollte über Kenntnisse der Krankheitsbilder Sucht, psychische Erkrankungen und mentale Behinderungen sowie praktische Erfahrungen im Umgang mit psychisch respektive suchtkranken und mental behinderten Menschen verfügen.
Ferner ist eine Zusatzausbildung als Suchttherapeutin bzw. Suchttherapeut von Vorteil.
Darüber hinaus werden von den Bewerberinnen bzw. Bewerbern erwartet:
Der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B ist zwingend notwendig (bitte Nachweis beifügen). Der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeugs für dienstliche Fahrten (gegen entsprechende Kostenerstattung) ist erforderlich.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Sozialpsychiatrischer Dienst, Frau Kügler (Tel. 0209 169 - 3909), gerne zur Verfügung.
Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 02.09.2026 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".
Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter und .