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Auswahlverfahren für den Verwaltungslehrgang II 2026

Sie sind bereit, Ihre berufliche Reise auf die nächste Stufe zu bringen? Dann sind Sie hier genau richtig! Die Stadt Gelsenkirchen bietet Ihnen als tarifbeschäftigte Dienstkraft die Chance, sich beruflich für die nächsthöhere Qualifikationsebene weiterzuentwickeln. Hierzu nehmen Sie berufsbegleitend am Verwaltungslehrgang II (VL II) teil, der speziell konzipiert wurde, um Sie für die spätere Aufgabenwahrnehmung in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt zu qualifizieren. Nachdem das Zulassungsverfahren für den VL II 2026 abgeschlossen ist, startet nunmehr das grundsätzliche Auswahlverfahren.

Reichen Sie gerne Ihre Bewerbung ein, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

a) Sie befinden sich in einem seit mindestens einem Jahr bestehenden, unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der
Stadtverwaltung Gelsenkirchen und nehmen Verwaltungstätigkeiten der allgemeinen Verwaltung wahr

b) Sie haben den Verwaltungslehrgang I (VL I)

oder

die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bzw. zum Verwaltungsfachangestellten (VFA) erfolgreich absolviert

oder

Ihnen werden bereits Aufgaben bzw. Tätigkeiten ab der EGr. 9b TVöD übertragen

c) Sie erfüllen die entsprechende Wartezeit nach den aktuellen Zulassungsregelungen und Auswahlkriterien zum VL II
(Hinweis: Je nach Ausbildungsabschluss gelten unterschiedliche Wartezeiten!)

d) Ihre dienstlichen Leistungen werden mind. mit der Gesamtnote „die Anforderungen werden erfüllt“ beurteilt (sollte eine
aktuelle Beurteilung erforderlich sein, wird diese vom Referat 10 angefordert)

e) Sie erscheinen nach aktueller schriftlicher Eignungsprognose der bzw. des direkten Vorgesetzten auf Grund Ihrer bisher
gezeigten Leistungen den Anforderungen des VL II und der später wahrzunehmenden Aufgaben gewachsen
(Bitte nutzen Sie hierzu das im Intranet abgelegte Formular „“.)

f) Sie haben ggf. erfolgreich am Zulassungsverfahren für den Verwaltungslehrgang II teilgenommen.

g) Sie verrichten Ihren Dienst nach Abschluss des VL II bis zum Erreichen der Altersgrenze min. noch 5 Jahre in einem
Aufgabenbereich nach EGr. 9b bis EGr. 12 TVöD

Für Ihre Planung:

Der nächste VL II am Studieninstitut Emscher-Lippe (SEL) wird voraussichtlich im Herbst 2026 beginnen.

Wissenswertes:

Sie haben die arbeitsvertragliche Verpflichtung, am Verwaltungslehrgang II teilzunehmen? Ihnen werden bereits Aufgaben ab der EGr. 9 b TVöD übertragen, ohne dass Sie entsprechend eingruppiert sind?

Dann haben Sie entweder bereits erfolgreich am Zulassungsverfahren teilgenommen oder sind aufgrund Ihrer Vorleistungen von der Teilnahme befreit. Ihre Bewerbung auf das Auswahlverfahren steht außerhalb der Leistungskonkurrenz. Die endgültige Entscheidung über Ihre Teilnahme am VL II erfolgt unter Berücksichtigung personalwirtschaftlicher Aspekte und wird Ihnen nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt.

Als vertraglich verpflichtete Dienstkraft und/oder Dienstkraft, die dieses Jahres erfolgreich am Zulassungsverfahren teilgenommen hat, werden Sie automatisch – d.h. ohne Einreichung einer Bewerbung – im Auswahlverfahren berücksichtigt.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt.

Erfüllen Sie die erforderlichen Voraussetzungen und sind an der Teilnahme am Verwaltungslehrgang II interessiert, senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe Ihrer Personalnummer und unter Beifügung der individuellen Eignungs-prognose gerne bis zum

14.04.2026

direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung" an 10/1.

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass das Referat Personal und Organisation im Be­darfsfall bei Ihrer Organisationseinheit eine Anlassbeurtei­lung für Bewerbungen anfordert und alle am Auswahlverfahren Beteiligten in Ihre Be­werbungsunterlagen und Ihre dienstliche Be­urteilung Einblick nehmen dürfen.

Bewerbungen schwerbehinderter Dienstkräfte werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung weitergeleitet, sofern die Dienstkräfte diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.

**PS:**Bewerbungen aus vorherigen Verfahren haben leider keine Gültigkeit mehr. Wenn Sie weiterhin an der beruflichen Entwicklung durch den Verwaltungslehrgang II interessiert sind, senden Sie uns gerne eine neue Bewerbung.

Sie werden innerhalb Ihrer Teilnahme am VL II zudem die Ausbildereignung nach AEVO erwerben. Eine zukünftige Ausbildertätigkeit geht somit - je nach Aufgabengebiet - mit Ihrer Stelle einher. Sofern Sie bereits über die Ausbildereignung verfügen, bitte ich Sie, dem Team 10/1.3 – Ausbildung und Qualifizierung – entsprechende Nachweise zu übermitteln.