Zum Geschäftsbereich gehören:
Stabsstelle Zentrale Dienste, Stabsstelle Besondere Projekte, Taskforce Problemimmobilien, Stabsstelle Sozialleistungsbetrug, Stabsstelle Datenschutz, Rechtsamt, Bürger- und Ordnungsamt inkl. Verbraucherschutz, Amt für Integration und Einwanderungsservice sowie Feuerwehr und Zivilschutzamt.
Eine andere Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.
Die Einstellung erfolgt als kommunale Wahlbeamtin oder kommunaler Wahlbeamter auf Zeit zunächst für die Dauer von acht Jahren. Die Besoldung richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Wahl geltenden Eingruppierungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (Besoldungsgruppe B 7 LBesG).
Die Stadtverwaltung Duisburg hat sich in den letzten Jahren zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen entwickelt und führt diesen Prozess der Verwaltungsmodernisierung konsequent fort.
Gesucht wird daher eine Persönlichkeit, die mit Zielstrebigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft die Zukunft der Stadt mitgestaltet. Teamfähigkeit und Führungskompetenz werden selbstverständlich vorausgesetzt.
Über die Anforderungen des § 71 Abs. 3 GO NRW hinaus erfüllen Sie aufgrund der Wahrnehmung der Leitungsfunktion im Dezernat VII – Sicherheit und Ordnung, Integration, Recht und Feuerwehr – folgende Voraussetzungen:
Die Stadtverwaltung Duisburg verfolgt offensiv das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Bewerbungen von Schwerbehinderten sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Interessiert? Bewerben Sie sich direkt bei der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer gerne Elisa Heinen, Julia Schwick und Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 05.07.2026 über die zfm-Jobbörse unter zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!