01.01.2027
Beginn:
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, Teilzeit möglich
Umfang
Befristung:
EG 9a TVÖD VKA bzw. A 8 LBesG
Vergütung
Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Ihres Alters, Ihrer Religion oder Weltanschauung, Ihrer Behinderung, Ihres Geschlechts oder Ihrer sexuellen Identität. Für uns zählen Ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Stärken.
Bewerbungen von Schwerbehinderten i.S. des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und ihnen gleichgestellte Personen sind erwünscht.
Bei der Stadt Dinslaken ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr (FD 3.1) die Stelle
mit der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu besetzen.
Die Stellenbesetzung kann auch im Wege der individuellen Stellenteilung erfolgen. Als familienfreundliches Unternehmen fördert die Stadt Dinslaken Teilzeitbeschäftigung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in größtmöglichem Umfang.
Als Koordinator*in für die Ordnungsdienste übernehmen Sie eine zentrale Schnittstellenfunktion innerhalb des Fachdienstes. Sie koordinieren die operativen Aufgaben der Ordnungsdienste, unterstützen die Mitarbeitenden bei der täglichen Aufgabenwahrnehmung und sorgen für eine strukturierte, rechtssichere und zielorientierte Durchführung der Einsätze.
Im Rahmen der geplanten Neustrukturierung des Bereichs können sich Änderungen und Erweiterungen des Aufgabenbereichs ergeben. Die Übertragung weiterer oder anderer Aufgaben bleibt vorbehalten.
Vorausgesetzt werden:
Da die Funktion auch die eigenständige Wahrnehmung von Aufgaben im Ordnungsdienst umfasst, ist die regelmäßige Tätigkeit im Außendienst Bestandteil der Aufgabenwahrnehmung. Voraussetzung für die Wahrnehmung der Funktion ist daher der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen (Fahrerlaubnisklasse B).
Darüber hinaus bringen Sie folgende Eigenschaften mit:
Die Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr und des Ordnungsdienstes orientieren sich an den jeweiligen Einsatzlagen und dem aktuellen Bedarf. Die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie zur Wahrnehmung von Diensten in den Abendstunden, an Wochenenden und an Feiertagen wird daher vorausgesetzt. Die konkreten Einsatzzeiten werden im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse und der geltenden arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen geplant.
Wir bieten:
Die Eingruppierung / Besoldung erfolgt bei Erfüllung der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach EG 9a TVöD bzw. A 8 LBesG NRW.
Wir fördern den beruflichen Werdegang von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Diese werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Referenz-Nr.: 60/2026
Bewerbungsfrist: 21.09.2026
Für inhaltliche Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen der Fachdienstleiter David Bohnes unter Tel. 02064/66-211 gerne zur Verfügung.
Bitte bewerben Sie sich mit aussagekräftigen und vollständigen Unterlagen ausschließlich über unser Online Bewerbungsportal.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.