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Stadt Bad Salzdetfurth

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Vollzeit, Teilzeit
Bad Salzdetfurth
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Fachbereich 2 - Bürgerservice, Bildung und Ordnung

Springerkraft zur Betreuung in der pädagogischen Mittagszeit (m/w/d)

Umfang

geringfügige Beschäftigung

Befristung

unbefristet

Vergütung

Entgeltgruppe 5 TVöD

Beginn

nächstmöglich

Der Einsatz erfolgt als Springerkraft zur Betreuung in der pädagogischen Mittagszeit in den Grundschulen Groß Düngen und Heinde.

Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 6 Stunden wöchentlich. Grundsätzlich wird die Springerkraft 1 Tag/Woche a' 3 Stunden abwechselnd in den 2 Grundschulen unterstützend tätig. Die restliche Sollarbeitszeit wird auf einem Stundenkonto erfasst, um im Vertretungsfall benötigte Mehrstunden abzudecken.

Die Bewerbungsfrist für die Einreichung Ihrer aussagefähigen Dokumente endet am 09.10.2026.

Aufgabenbereich:

Ihr Aufgabengebiet umfasst die Betreuung in der pädagogischen Mittagszeit von Kindern im Grundschulalter.

Wir wünschen uns von Ihnen:

  • Vorkenntnisse im pädagogischen Bereich
  • Verantwortungsbewusstsein, die Fähigkeit selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten
  • Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und soziale Kompetenz
  • Motivation und Einsatzbereitschaft

Wir suchen Mitarbeiter*innen mit Profil und sozialer Kompetenz, die

  • Freude an der Arbeit mit Kindern haben
  • Teamfähigkeit und Organisationsfähigkeit mitbringen und
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative und Durchsetzungsvermögen haben

Die Einsatzstellen müssen mit eigenem Fahrzeug oder ÖPNV erreicht werden.

Wir bieten Ihnen:

  • Sie arbeiten in einer Stadt, in der Gesundheit und Sport einen besonderen Stellenwert haben
  • Sie erfahren eine strukturierte Einarbeitung
  • die Teilnahme am Firmenfitnessprogamm HanseFit
  • Entspanntes Reisen zur Arbeit oder in der Freizeit mit dem Deutschlandticket als Jobticket
  • Geboten wird eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD.

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Die Stadt Bad Salzdetfurth setzt sich für die berufliche Gleichstellung der Geschlechter ein. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG). Für Schwerbehinderte gelten die Bestimmungen des SGB IX.