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Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 7.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über 300.000 Bürgerinnen und Bürger.

Unser Stellenangebot

Sachbearbeitung Ordnungsrechtlicher Jugendschutz (m/w/d) in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden im Beschäftigtenverhältnis und 20 Wochenstunden im Beamtenverhältnis

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Referenznummer: 51000620_2

Veröffentlichung: 09.05.2026

Stellenbewertung: BesGr. A 9-10 BayBesO, Entgeltgruppe 9 c TVöD

Gehaltsrahmen (TVöD-VKA): ca. 51.538-59.043 € /Jahr (brutto, Vollzeit) u.a. abhängig von Berufserfahrung, ggf. zzgl. möglicher Zulagen/Zuschläge

Weitere Infos:

Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen.

Im Beamtenverhältnis erfolgt eine Besoldung nach der BayBesO vorbehaltlich der Erfüllung der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Die Stellenbesetzung ist mit sich ergänzenden Teilzeitkräften möglich.

Aufgabengebiet:

  • Feststellung und Ermittlung von JuSchG-Verstößen im Rahmen von u.a. Jugendschutzkontrollen inkl. Anhörung, Beweissicherung und Weiterleitung an das Ordnungsamt
  • Koordination und Durchführung von Testkäufen inkl. Schulung, Planung, Kontrolle, Auswertung und Weiterleitung bei Verstößen
  • Prüfung und Stellungnahmen zu gewerbe-, gaststätten- und jugendschutzrechtlichen Sachverhalten sowie Erstellung entsprechender Auflagen
  • Prüfung von Gefährdungen für Kinder und Jugendliche nach § 7 JuSchG sowie Einleitung und Begleitung entsprechender behördlicher Maßnahmen
  • Beratung in Jugendschutzfragen

Voraussetzungen:

  • Ein abgeschlossenes verwaltungswissenschaftliches Hochschulstudium oder
  • Qualifikationsprüfung für die 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen bzw. Qualifikationsprüfung für die 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit der Eignung und Bereitschaft, sich dem modularen Qualifizierungsverfahren zu unterziehen oder
  • Fachprüfung II bzw. Beschäftigte (VFA-K, Fachprüfung I) mit der Eignung und Bereitschaft, den Beschäftigtenlehrgang II zu absolvieren

Bewerbende mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter, Fachprüfung I und der Eignung und Bereitschaft, den Beschäftigtenlehrgang II zu absolvieren, sind mit Stellenbesetzung grundsätzlich zunächst in Entgeltgruppe 9a TVöD eingruppiert unter Gewährung einer Zulage entsprechend der Stellenbewertung ab dem Zeitpunkt der maßgebenden Beschäftigung, bei erfolgreichem Abschluss des Beschäftigtenlehrganges II erfolgt eine Höhergruppierung entsprechend der Stellenbewertung.

Wünschenswert:

  • Fundierte Kenntnisse des JuSchG
  • Kenntnisse im Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), der Strafprozessordnung (StPO), Strafgesetzbuch (StGB) und Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) soweit jugendschutzrechtlich relevant
  • Kenntnisse über altersmäßige Einstufung von alkoholischen Getränken, Tabak- und nikotinhaltigen Produkten sowie Bildträgern (Spiele, DVDs etc.)
  • Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht
  • Kommunikationsstärke sowie Durchsetzungsvermögen
  • Teamfähigkeit
  • Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise
  • Bereitschaft zu gelegentlichem Arbeitseinsatz außerhalb üblicher Arbeitszeiten (teilweise abends, wochenends)

Wir bieten:

  • Förderung der Vereinbarkeit von Karriere und Familie durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Mobile Arbeit sowie Schulungen während der Arbeitszeit
  • Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
  • Vergünstigte Abonnements im AVV-Verbundraum/beim Deutschland-Ticket mit Fahrtkostenzuschuss
  • Einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • Möglichkeit von Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung
  • Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr (bei 5-Tage-Woche) sowie zusätzlich dienstfrei am 8. August, 24. und 31. Dezember und verkürzte Arbeitszeiten am Faschingsdienstag
  • Eine sinnerfüllte und wertgeschätzte Arbeit in einem unterstützenden Umfeld, das Ihre Leistungen anerkennt und würdigt
  • Ggf. Unterstützung bei der Wohnungssuche

Rechtliche Informationen

Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Berufs- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen.

Weitere Infos:

Verbeamtete Bewerbende werden gebeten, die letzte Ernennungsurkunde und die letzte Beurteilung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn sie uns Nachweise hierüber vorlegen.

Eine Berücksichtigung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreiter Tarifbeschäftigter gem. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 Buchst. a) der Entgeltordnung zum TVöD oder gem. § 29a Abs. 7 TVÜ-VKA ist bei fachlicher und persönlicher Eignung grundsätzlich möglich.

Da die Stelle dem Funktionsvorbehalt unterliegt, erfolgt die Besetzung bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorrangig im Beamtenverhältnis.

Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal finden.

Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.

Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 07.06.2026 online.

Kontakt:

Frau Hackl , Tel.: 0821 324 - 2304 (bei Fragen zur Bewerbung)

Frau Schiele, Tel.: 0821 324 - 2846 (bei fachlichen Fragen)

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die eingegangenen Online-Bewerbungen zeitnah gelöscht.