Beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Stuttgart ist in Abteilung 4 „Berufliche Schulen, Frühkindliche Bildung, Weiterbildung“ im Referat 45 „Weiterbildung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgender Dienstposten zu besetzen:
(Besoldungsgruppe A 13 bis A 15)
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist.
Das Referat 45 „Weiterbildung“ ist verantwortlich für die allgemeine Weiterbildung in Baden-Württemberg. Ziel ist, durch entsprechende Rahmensetzungen Innovationen in der Erwachsenenbildung voranzubringen, ihre Leistungskraft zu stärken und die Teilnahme insbesondere von bildungsbenachteiligten Erwachsenen auszubauen. Das Aufgabengebiet des Referats umfasst u. a. die finanzielle Förderung der Einrichtungen nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz sowie die konzeptionelle Erarbeitung und Administration vielfältiger Projekte in der Weiter- und Grundbildung auf Grundlage von Landes-, Bundes- und ESF-Förderungen. Darüber hinaus ist das Referat federführend verantwortlich für das Bündnis für Lebenslanges Lernen mit mehr als 40 Dachorganisationen und Verbänden der allgemeinen, beruflichen und wissenschaftlichen Weiterbildung sowie sechs Ministerien des Landes. Zusätzlich liegt die Verantwortung für den Landesbeirat für Alphabetisierung und Grundbildung, die Fachstelle für Grundbildung und Alphabetisierung Baden-Württemberg sowie das Landesnetzwerk Weiterbildungsberatung beim Referat.
Ihr Aufgabenbereich bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Schwerpunktmäßig gehören dazu die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung sowie die Entwicklung und Umsetzung neuer strategischer Ansätze und Strategien – zum Beispiel:
Eine Anpassung des Aufgabenzuschnitts behalten wir uns im Hinblick auf sich gegebenenfalls verändernde politische Rahmenbedingungen und neue Prioritätensetzungen vor; dies schließt eine flexible Verteilung der Aufgaben ein.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die durch souveränes Auftreten überzeugt, sich durch ein hohes Maß an Teamorientierung, Engagement und Kommunikationsstärke auszeichnet sowie über ein ausgeprägtes politisches Gespür und strategisches Denkvermögen verfügt.
Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Sofern die Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht vorliegen, erfolgt die Einstellung im Arbeitnehmerverhältnis in Abhängigkeit der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bis Entgeltgruppe E 15.
Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Sie werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Haben Sie noch Fragen?
Nähere Auskünfte erteilt die Leiterin des Referats 45, Frau Christine Sattler (0711 279 4124).
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 30.04.2026 über unser ein.
Die Unterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzkonform vernichtet.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Bewerbungsverfahren finden Sie unter folgendem Link: .