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Max Weber Stiftung

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Bonn
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Die Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (MWS) schreibt für das Jahr 2026 zwei MWS-Vernetzungsfellowships stiftungsintern für wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Beschäftigte aus. Die Fellowships dienen der Qualifizierung der Beschäftigten und fördern die Vernetzung der Standorte (Institute, Außenstellen und Geschäftsstelle) untereinander. Ein Aufenthalt ist dementsprechend ausschließlich an einem anderen MWS-Standort (Institut, Außenstelle oder Geschäftsstelle) möglich.

Die Fellowships sollen

  • Wissenschaftlichen Beschäftigten die Möglichkeit bieten, Forschungsarbeiten an anderen MWS-Standorten durchzuführen. Die Förderung ist auf höchstens drei Monate begrenzt. Sie kann für Aufenthalte an einem und max. an bis zu drei unterschiedlichen Standorten genutzt werden (z. B. für Archiv- und Bibliotheksaufenthalte, Vorbereitung von Kooperations- und Drittmittelprojekten) und
  • nicht-wissenschaftliche Beschäftigte in die Lage versetzen, bis zu max. einem Monat einschlägige Erfahrungen an anderen MWS-Standorten zu sammeln und für ihre Arbeit am eigenen Standort nutzbar zu machen (z. B. Anwendungsmaßnahmen und Schulungen, ggf. auch in Verbindung mit Sprachenerwerb) sowie
  • abgebenden Instituten und anderen Stellen Anreize bieten, sich durch die zeitweilige Abordnung ihrer Beschäftigten innerhalb der Stiftung noch besser zu vernetzen bzw. ihre Verwaltungs- und Steuerungsprozesse durch den Austausch über Best-Practice-Modelle zu verbessern.

MWS-Vernetzungsfellowships

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle Wissenschaftlichen Beschäftigten sowie alle nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten aus den Bereichen Wissenschaftsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Bibliothek, Digital Humanities, Redaktionen, IT und Verwaltung. Die Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Entsandte und lokal Beschäftigte. Voraussetzung ist ein mehrjähriger Arbeitsvertrag. Stipendiatinnen und Stipendiaten bzw. Praktikantinnen und Praktikanten sind vom Verfahren ausgeschlossen. Neben der persönlichen Weiterqualifizierung dient das Vernetzungsfellowship auch dem Ziel, die verschiedenen Standorte und unterschiedlichen Funktionsgruppen möglichst gleichmäßig untereinander zu vernetzen. Beim Vorliegen mehrerer gleichwertiger Bewerbungen wird dementsprechend auch berücksichtigt, welche Anträge diesem Zweck am zuträglichsten sind.

Antragsstellung

Die Bewerbungsfrist endet am 6. Januar 2026. Der Antrag ist an den Auswahlausschuss (die beiden Vertretungen der Direktionsversammlung, Geschäftsführung, Hauptpersonalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte) zu richten. Dem Antrag beizufügen sind:

  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten) mit inhaltlicher Begründung des Antrags und Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit am aufnehmenden Institut sowie Erläuterung, wie die während des Förderzeitraums gesammelten Erfahrungen am eigenen Standort genutzt werden können
  • Stellungnahme des abgebenden Standorts, aus der auch ersichtlich wird, welche organisatorischen Maßnahmen zur Kompensation der mehrwöchigen Abwesenheit der geförderten Person geplant sind
  • Stellungnahme des aufnehmenden Standorts.

Auswahl

Der Auswahlausschuss tagt voraussichtlich im März 2026. Auswahlkriterien sind:

  • Bezug des Vorhabens zum eigenen Arbeitsplatz und zur eigenen Karriereplanung
  • Beitrag zur internen Vernetzung (z. B. durch Anbahnung von Kooperationsprojekten etc.)
  • Beitrag zur Verbesserung von Verwaltungs- und Steuerungsprozessen durch den Austausch über Best-Practice-Modelle.

Die Geförderten erhalten durchgängig ihr Gehalt der eigenen Institution weiter. Darüber hinaus erhalten sie einmalig die Erstattung der nachgewiesenen Reisekosten (max. 2 T€) sowie des nachgewiesenen Mehraufwands für die Unterbringung am Zielort. Lokal Beschäftigte erhalten zudem Tagespauschalen zur Abdeckung erhöhter Kosten in Anlehnung an das BRKG. Bezüglich der Höhe der Tagespauschalen wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Schweda in der Geschäftsstelle (E-Mail: ). Die Geförderten verpflichten sich, die Beförderungsmittel im Rahmen der Zumutbarkeit nach Nachhaltigkeitskriterien auszuwählen.
Die Unterbringung am vorgesehenen Einsatzort ist durch die Geförderten selbst sicherzustellen. Mit der Bewerbung verpflichtet sich der/die Beschäftigte, zum Ende des Aufenthalts einen Erfahrungsbericht für das Stiftungsmagazin und/oder ein Blogformat der MWS zu erstellen.

Förderzeitraum

Die Fellowships können individuell in Absprache zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden MWS-Standort ab Juli 2026 und bis spätestens Ende des Folgejahres angetreten werden. Ein früherer Beginn der Fellowships (vor Juli 2026) ist in Ausnahmefällen in Absprache mit der Geschäftsstelle möglich.

Bewerbungen können ausschließlich über das Bewerbungsportal eingereicht werden. Bewerbungen, die uns per E-Mail erreichen, können wir leider nicht berücksichtigen.

Für Fragen steht Ihnen Dr. Johanna Beamish () gern zur Verfügung.