Die Fellowships sollen
Antragsberechtigt sind alle Wissenschaftlichen Beschäftigten sowie alle nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten aus den Bereichen Wissenschaftsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Bibliothek, Digital Humanities, Redaktionen, IT und Verwaltung. Die Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Entsandte und lokal Beschäftigte. Voraussetzung ist ein mehrjähriger Arbeitsvertrag. Stipendiatinnen und Stipendiaten bzw. Praktikantinnen und Praktikanten sind vom Verfahren ausgeschlossen. Neben der persönlichen Weiterqualifizierung dient das Vernetzungsfellowship auch dem Ziel, die verschiedenen Standorte und unterschiedlichen Funktionsgruppen möglichst gleichmäßig untereinander zu vernetzen. Beim Vorliegen mehrerer gleichwertiger Bewerbungen wird dementsprechend auch berücksichtigt, welche Anträge diesem Zweck am zuträglichsten sind.
Die Bewerbungsfrist endet am 6. Januar 2026. Der Antrag ist an den Auswahlausschuss (die beiden Vertretungen der Direktionsversammlung, Geschäftsführung, Hauptpersonalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte) zu richten. Dem Antrag beizufügen sind:
Der Auswahlausschuss tagt voraussichtlich im März 2026. Auswahlkriterien sind:
Die Geförderten erhalten durchgängig ihr Gehalt der eigenen Institution weiter. Darüber hinaus erhalten sie einmalig die Erstattung der nachgewiesenen Reisekosten (max. 2 T€) sowie des nachgewiesenen Mehraufwands für die Unterbringung am Zielort. Lokal Beschäftigte erhalten zudem Tagespauschalen zur Abdeckung erhöhter Kosten in Anlehnung an das BRKG. Bezüglich der Höhe der Tagespauschalen wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Schweda in der Geschäftsstelle (E-Mail: ). Die Geförderten verpflichten sich, die Beförderungsmittel im Rahmen der Zumutbarkeit nach Nachhaltigkeitskriterien auszuwählen.
Die Unterbringung am vorgesehenen Einsatzort ist durch die Geförderten selbst sicherzustellen. Mit der Bewerbung verpflichtet sich der/die Beschäftigte, zum Ende des Aufenthalts einen Erfahrungsbericht für das Stiftungsmagazin und/oder ein Blogformat der MWS zu erstellen.
Förderzeitraum
Die Fellowships können individuell in Absprache zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden MWS-Standort ab Juli 2026 und bis spätestens Ende des Folgejahres angetreten werden. Ein früherer Beginn der Fellowships (vor Juli 2026) ist in Ausnahmefällen in Absprache mit der Geschäftsstelle möglich.
Bewerbungen können ausschließlich über das Bewerbungsportal eingereicht werden. Bewerbungen, die uns per E-Mail erreichen, können wir leider nicht berücksichtigen.
Für Fragen steht Ihnen Dr. Johanna Beamish () gern zur Verfügung.