Stellenausschreibung
Der Markt Großostheim (16.000 Einwohner), Landkreis Aschaffenburg, sucht zum 01.10.2026 eine/n
Fachbereichsleiter/in (m/w/d) für den Bereich Planen und Bauen, Umwelt
Ihre Aufgaben
- Personelle, fachliche und organisatorische Führung des Fachbereichs mit drei Sachgebieten (Bauverwaltung, Hochbau, Tiefbau) und insgesamt 23 Verwaltungsmitarbeitenden
- Spitzensachbearbeitung in den Bereichen Bauverwaltung, Bauleitplanung (Kiesabbauverfahren, Windpark-Projekt, Gewerbegebietserweiterungen) Städtebauförderung und Wasserrecht
- Vertretung der Fachbereichsangelegenheiten in den kommunalen Gremien in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltungsleitung
Ihr Profil
- Eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt, Beamter der dritten Qualifikationsebene oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss
- Mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung im Bereich einer Kommunalverwaltung (Aufgabengebiet Planen und Bauen)
- Sicheres Auftreten, Durchsetzungs- und Überzeugungsvermögen
- Konfliktfähigkeit
- Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
- Sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS Office)
- Führerschein der Klasse B
Unser Angebot
- Einen unbefristeten und krisensicheren Vollzeitarbeitsplatz
- Eine leistungsgerechte Bezahlung nach TVöD/BayBesG in Abhängigkeit zu den persönlichen Voraussetzungen
- Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und Projekte
- Einen modernen Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen und eigenverantwortlichen Aufgabenfeldern
- Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
- Attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten mit Kostenübernahme
- Bike-Leasing und Gesundheitsangebote (i-gb Karte)
- Betriebliche Altersvorsorge
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung über unser Bewerberportal per Online-Bewerbung. Dieses finden Sie unter www.grossostheim.de Rubrik Karriere unter der betref-fenden Stelle.
Bitte legen Sie keine Originale vor. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Alle Bewerberdaten werden nach einer Frist von 6 Monaten nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.