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Landratsamt Passau

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Passau
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Für unsere Dienststelle in Salzweg suchen wir eine/n

Kantinenkraft (m/w/d)

Standort

Salzweg

Umfang

ca. 25 - 30 Wochenstunden

alle zwei Wochen

Befristung

unbefristet

Beginn

baldmöglichst

Als einer der größten Landkreise Bayerns beschäftigen wir ca. 1000 Mitarbeitende an verschiedenen Dienststellen. An den beiden Standorten am Domplatz in Passau und in Salzweg wird vormittags eine Kantine betrieben, wobei wir für Salzweg im Rahmen einer Nachfolgeregelung Verstärkung suchen. Gearbeitet wird im zweiwöchigen Rhythmus (1 Woche mit 25 - 30 Wochenstunden, 1 Woche frei), sodass sich eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 12,5 bis 15 Stunden ergibt.

Ihre Aufgaben:

  • Vorbereitung und Verkauf von Waren in der Kantine
  • Eigenverantwortliche Nachbestellung der Waren
  • Überprüfung des Wareneingangs
  • Ordnungsgemäße Lagerhaltung
  • Bestücken des Getränkeautomaten
  • Abrechnung der Einnahmen inkl. Kassenabschluss
  • Reinigung des Arbeitsumfeldes

Ihr Profil:

  • körperliche Eignung zum Umgang mit Lebensmitteln
  • Sauberkeit und Hygienebewusstsein
  • Eigenständiges Arbeiten
  • Grundkenntnisse in Outlook und Word
  • Zuverlässiger Umgang mit Bargeld
  • Freundlichkeit im Umgang mit Mitarbeitenden und Gästen

Wir bieten:

  • ein unbefristetes, krisensicheres Arbeitsverhältnis
  • familienfreundliche Arbeitszeiten Mo - Fr vormittags
  • tarifgerechte Vergütung nach Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (VKA) (ca. 1.100 Euro brutto)
  • die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, unter anderem betriebliche Altersversorgung

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Jetzt bewerben bis zum 15.02.2026Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Onlineformular!

**Fragen?**für Fachliches: Herr Hartl (Tel. 0851/397-1234)
für Personalrechtliches: Frau Griebl (Tel.: 0851/397-1230)

HinweiseDer Landkreis Passau fördert aktiv die Gleichstellung aller Bediensteten, wir freuen uns, wenn sich alle Geschlechter angesprochen fühlen. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Gleichstellung aller Geschlechter ist für uns selbstverständlich. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsstelle (Art. 18 BayGIG) wird hingewiesen.