Sie haben Interesse an Recht und Ordnung, möchten Gesetze anwenden und selbstständig Entscheidungen treffen? Im Landratsamt Meißen sind zum 01.09.2027 drei Stellen für das
zu besetzen.
Als Landkreis mit einer reichen Tradition – bekannt durch das Meißner Porzellan und Schloss Moritzburg – verbinden wir historische Wurzeln mit modernen Ansätzen in Verwaltung und Wirtschaft. Zudem legen wir großen Wert auf Bildung und sind mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage .
Das dreijährige duale Studium Allgemeine Verwaltung gliedert sich in vier Theoriesemester und zwei berufspraktische Semester. Die Theoriemodule finden an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum statt. Den berufspraktischen Teil absolvieren Sie überwiegend in den Ämtern des Landratsamtes Meißen.
Im Rahmen der Praktikumseinsätze lernen Sie die vielseitigen und abwechslungsreichen Tätigkeiten in unserer Landkreisverwaltung kennen. Ob Einblicke in die Eingriffsverwaltung des Kreisordnungsamtes, die Leistungsverwaltung des Dezernats Soziales oder in Querschnittsbereichen wie dem Amt für Hochbau und Liegenschaften sowie der Kreiskämmerei – bei uns stehen Ihnen viele Türen offen.
Für Fragen erreichen Sie die Ausbildungsleitung Frau Throne unter der Telefonnummer 03521 725-1113.
Voraussetzung für eine Einstellung ist kein der Tätigkeit entgegenstehender Eintrag im erweiterten Führungszeugnis, das bei einer Einstellung vorzulegen ist.
Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 27.10.2026 über unser Karriereportal mit folgenden Unterlagen einzureichen:
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Unvollständige Bewerbungsunterlagen können im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage . Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Ralf Hänsel
Landrat