Im Landratsamt Meißen sind zum 01.09.2027 vier Ausbildungsstellen für die
zu besetzen.
Als Landkreis mit einer reichen Tradition – bekannt durch das Meißner Porzellan und Schloss Moritzburg – verbinden wir historische Wurzeln mit modernen Ansätzen in Verwaltung und Wirtschaft. Zudem legen wir großen Wert auf Bildung und sind mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage und der Homepage der Region Meißen unter .
Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten dauert 3 Jahre und gliedert sich in Theorie und Praxis. Am Beruflichen Schulzentrum „Otto Lilienthal“ in Freital werden die theoretischen Kenntnisse vermittelt und in den verschiedenen Ämtern des Landratsamtes Meißen findet die praktische Ausbildung statt. Ergänzend werden Sie im Rahmen der Dienstbegleitenden Unterweisung im Sächsischen Kommunalen Studieninstitut in Dresden unterrichtet.
Für Fragen erreichen Sie die Ausbildungsleitung Frau Rößler unter der Telefonnummer 03521 725-1103.
Voraussetzung für eine Einstellung sind der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern/der Immunität gegen Masern oder einer gegebenenfalls vorliegenden medizinischen Kontraindikation (gilt nur für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden) und kein der Tätigkeit entgegenstehender Eintrag im erweiterten Führungszeugnis, das bei einer Einstellung vorzulegen ist.
Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 20.10.2026 über unser Karriereportal mit folgenden Unterlagen einzureichen:
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Unvollständige Bewerbungsunterlagen können im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage . Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Ralf Hänsel
Landrat