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Landratsamt Landsberg am Lech

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Teilzeit
Landsberg am Lech
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Mitarbeiter/in (m/w/d) Fahrerlaubnisbehörde

Flexibles Arbeitszeitmodell

Leistungsentgelt

Altersvorsorge

Gesundheitsmanagement

Der Landkreis Landsberg am Lech sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für die Fahrerlaubnisbehörde in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden

Aufgabenbereich:

  • Neuerteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Überprüfung der (Kraft-) Fahreignung
  • Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem und Fahrerlaubnis auf Probe
  • Fahrschul- und Fahrlehrerrecht

Wir wünschen uns von Ihnen:

  • erfolgreicher Abschluss des Beschäftigtenlehrgangs II
  • hohes Maß an Organisations- und Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick sowie Loyalität
  • selbständige und strukturierte Arbeitsweise sowie hohe Belastbarkeit, ausgeprägte Kommunikations- und Kontaktfähigkeit und hohe Einsatzbereitschaft
  • serviceorientierte Grundeinstellung sowie ein sicheres, verbindliches und freundliches Auftreten im Umgang mit den rat- und hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern

Wir bieten Ihnen:

  • eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit mit einer Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 9c TVöD
  • Übertarifliche Leistungsprämie, eine Jahressonderzahlung und Mitarbeiterrabatte
  • Work-Life-Balance mit flexibler Arbeitszeitgestaltung (inkl. Möglichkeit zum Freizeitausgleich)
  • Gesundheitsmanagement mit Angeboten von Gesundheits- und Fitnesskursen sowie externe Zusammenarbeit mit EGYM Wellpass
  • Zuschuss zum Jobticket
  • Vorteile des öffentlichen Dienstes, wie z. B. Betriebsrente und Arbeitsplatzsicherheit
  • kostenlose Parkplätze direkt am Beschäftigungsort
  • umfangreiche interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten
  • die Stelle ist teilbar
  • die Stelle ist zunächst befristet bis voraussichtlich Februar 2028

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Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Häfele, Sachgebietsleitung (Tel. ) oder Herr Stolzlechner, Teamleitung (Tel. ), für personalrechtliche Fragen Frau Herrmann (Tel. ) gerne zur Verfügung.

Hinweise

Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.