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Landkreis Zwickau

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Vollzeit
Werdau
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Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Werdau

eine/einen

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Jugendberufsagentur (w, m, d)

unter der Kennziffer 18/2026/DII im Dezernat Jugend, Soziales und Bildung

für das Jugendamt

in Teilzeit mit 23,5 Wochenstunden

Stellenbewertung Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer befristet bis zum 31. Dezember 2027

Beschäftigungsbeginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

  • Sie vertreten die Interessen der Kooperationspartner in der Jugendberufsagentur Zwickau. Das bedeutet:
  • Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung Jugendberufsagentur Zwickau
  • Umsetzung der regionalen Kooperationsvereinbarung zwischen Jobcenter, Agentur für Arbeit, Jugendamt sowie Landesamt für Schule und Bildung
  • rechtskreisübergreifende Vernetzung und regelmäßiger Austausch mit den Kooperationspartnern
  • Erstellung und Pflege von Maßnahmenübersichten an den Schulen des Landkreises Zwickau
  • Aufbau und Etablierung gemeinsamer Fallarbeit, Fallbesprechungen und Fallkonferenzen auf Organisationsebene
  • Aufbau einer gemeinsamen Datenbank/Datenanlage sowie die Ermöglichung des Datenaustauschs
  • Planung, Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen für die Akteure der Jugendberufsagentur Zwickau
  • Die Vernetzung der Fachbereiche des Landratsamtes Zwickau mit dem Kontext Jugendberufsagentur ist Teil Ihrer Aufgabe. Das bedeutet:
  • Aufzeigen von Schnittstellen innerhalb des Amtes und Vernetzung der verschiedenen Bereiche des Landratsamtes
  • Aufzeigen von möglicher Partizipation
  • Planung, Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen für die Fachbereiche des Landratsamtes
  • Darüber hinaus verantworten Sie konzeptionelle Arbeiten. Das umfasst:
  • Evaluierung der Inhalte der Projektfortschreibung Jugendberufsagentur
  • Prozessmitgestaltung und Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur
  • Erstellung von Bedarfsanalysen am Übergang Schule – Beruf, Zugänge für junge Menschen, bedarfsgerechte Angebote im Landkreis Zwickau
  • Sie sind zuständig für die Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit in Ihrem Bereich. Dazu gehören:
  • Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und der Öffentlichkeitsarbeit
  • Pflege des Internet- und Social-Media-Auftritts der Jugendberufsagentur Zwickau
  • Erstellung von Publikationen
  • Sie kooperieren mit der Landesservicestelle, insbesondere hinsichtlich:
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Weiterbildungen der Landesservicestelle
  • regelmäßiger Austausch mit den Akteuren der verschiedenen Jugendberufsagenturen

Unsere Erwartungen:

  • Zugangsvoraussetzung für diese Stelle ist eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) in einer der folgenden Fachrichtungen:
  • Sozialmanagement
  • Allgemeine Verwaltung
  • Sozialverwaltung
  • Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung
  • Arbeitsmarktmanagement
  • oder einer vergleichbaren Fachrichtung (z. B. Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge)
  • Sie benötigen entsprechende Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben.
  • Wir erwarten eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie persönliches Engagement, Kooperationsfähigkeit und eine eigenverantwortliche Arbeitsweise.
  • Sie verfügen über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1) und strukturelle Verwaltungskenntnisse.
  • Sichere und anwendungsbereite PC-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Programmen setzen wir Voraus.
  • Ein PKW-Führerschein und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW sind für die Aufgabenerfüllung erforderlich .

Wir bieten Ihnen:

  • eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die Befristung erfolgt bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Demnach können Bewerber, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden haben, für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden. Ausbildungszeiten sowie Zeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Landkreis Zwickau sind hiervon ausgenommen. Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Hierbei ist es unschädlich, wenn der Bewerber bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden hat.

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: .

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 8. Februar 2026

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter . Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: .