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Landkreis Heidenheim

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Sonstige
Heidenheim an der Brenz
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Beim Landratsamt Heidenheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgender Arbeitsplatz in Teilzeit zu besetzen:

Sachbearbeitung Schwerbehindertenrecht (SGB IX)

Sie sind auf der Suche nach einem abwechslungsreichen und sicheren Job?

Als moderner Dienstleister mit rund 800 Mitarbeitenden bietet das Landratsamt Heidenheim nicht nur jede Menge Vielfalt in Ihrem neuen Aufgabengebiet, sondern auch gute Aufstiegschancen.

Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • Bearbeitung von Erst- und Neufeststellungsanträgen nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen, Beiblättern und Bescheinigungen
  • Beratung behinderter Menschen über die Vielzahl von Rechten und Nachteilsausgleichen

Ihr Profil:

  • Verwaltungsfachangestellter (m/w/d), Verwaltungswirt (m/w/d) oder vergleichbare Qualifikation
  • freundliches und sicheres Auftreten
  • Kommunikationsfähigkeit und Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit und Einfühlungsvermögen
  • gute MS-Office Kenntnisse
  • Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKWs gegen Kostenersatz

Unser Angebot:

  • Besoldungsgruppe A 10 m.D. LBesGBW bzw. Eingruppierung in Entgeltgruppe 9a TVöD
  • Teilzeit mit 50 %
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Gestaltung der Arbeitszeit und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
  • Möglichkeit der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung aufgrund eines umfassenden Fortbildungsangebots
  • vielfältige Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • ÖPNV-Fahrtkostenzuschuss sowie kostenlose Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge und E-Bikes
  • attraktive Benefits für Mitarbeitende

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 15.04.2026 über unser Onlineportal.

Für Fragen stehen Ihnen beim Fachbereich Gesundheit Herr Bauer, Tel. 07321/321-2643 und beim Stabsbereich Personal Frau Wengert, Tel. 07321/321-2380, gerne zur Verfügung.


In Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung mit Vorrang berücksichtigt.