**> Umfang:** 30 Wochenstunden
>Befristung:
2 Jahre Führung auf Probe nach § 31 TVöD
>Vergütung:
S15 TVöD-SuE
> Beginn: nächstmöglicher Zeitpunkt
Die Kunigundengemeinde Kaufungen sucht eine
stellvertretende Kita-Leitung (w/m/d/x) für die Kindertagesstätte Im Feldhof
**Kaufungen ist eine moderne Gemeinde mit über 1000-jähriger Geschichte. Eingebettet im Tal der Losse, umgeben von Wiesen und Wäldern. Mehr unter www.kaufungen.eu.
In der Bildungslandschaft Kaufungen arbeiten Kindertagesstätten, Schulen und die außerschulische Jugendarbeit gut vernetzt zusammen.
Die Kunigundengemeinde Kaufungen hat sieben Kindertagesstätten in ihrer Trägerschaft. Gemeinsam wurde ein übergreifendes Kita-Qualitätsmanagement entwickelt.
Über diesen Rahmen hinaus hat jede Kindertagesstätte eine eigene Konzeption, die sich dem hessischen Bildungs- und Erziehungsplan entsprechend im Alltag lebendig weiterentwickelt. Erziehungs-partnerschaft ist uns wichtig. Wir arbeiten eng mit allen Eltern zusammen im Sinne der Kinder. Der Elternbeirat trifft sich regelmäßig mit dem Leitungsteam.**
Ihr Profil:
- Sie sind staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder eine vergleichbare Qualifikation mit Freude und Leidenschaft am Beruf?
- Sie haben mehrjährige Berufserfahrung und Lust auf (mehr) Verantwortung?
- Sie sind reflektiert und verwirklichen gerne Ihre Ideen?
- Sie können sich vorstellen, ein Team zu führen in enger Kooperation mit der Kita-Leiterin?
- Sie haben Freude an der Konzeptionsentwicklung?
- Sie vertrauen den Kompetenzen der Kinder und arbeiten gerne in einem teiloffenen System, das den Kindern in der Phase der Öffnung viel Selbstständigkeit und Freiheit lässt?
- Sie sind ein echtes Organisationstalent?
- Sie sind flexibel und haben sehr gute kommunikative Fähigkeiten?
- Sie haben bereits eine Fortbildung im Bereich „Leiten und Führen“ oder sind bereit, sich darin schulen zu lassen?
- Sie verfügen über einen vollständigen Impfschutz gegen Masern oder eine entsprechende Immunitätserklärung?
Ihre Aufgaben:
- Umsetzung der konzeptionellen und pädagogischen Schwerpunkte, aufbauend auf die bisherige Konzeption
- Konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtung in Kooperation mit der Leitung
- Führen und Leiten des Teams der Kindertagesstätte Feldhof in Kooperation mit der Leitung
- Organisatorische Tätigkeiten (Gestaltung des Dienstplans, konzeptionelle Arbeit inklusive Verschriftlichung der Ergebnisse, Zusammenarbeit mit dem Träger, etc.)
- Interne Springkraft der Kindertagesstätte Feldhof
- Vorbereitung und Durchführung von pädagogischen Angeboten
- Unterstützung der Mitarbeitenden in der Erstellung von Hilfeplänen und Förderangeboten
Bei weiteren Fragen helfen wir gerne weiter.
Herr Marco Sirringhaus
Personalamt
05605/802-1430
Frau Vanessa Weinmeister
Personalamt
05605/802-1440
Wir bieten:
- Eine Vergütung nach S15 TVöD-SuE einschließlich Altersvorsorge und leistungsorientierter Bezahlung.
- Zunächst eine befristete Beschäftigung zur Erprobung nach § 31 TVöD (Führung auf Probe). Bei erfolgreicher Bewährung ist die dauerhafte Weiterbeschäftigung vorgesehen.
- Fachliche Weiterentwicklung durch Fortbildungen und Supervisionen
- Ein offenes und herzliches Team, zusammengesetzt aus allen Altersstufen
- Wir fördern die Gesundheit unserer Mitarbeitenden unter anderem durch Vergünstigungen in Fitnessstudios in Kaufungen
- Eine ausgewogene sozio-kulturelle Mischung der Familien, die unsere Einrichtung besuchen
Hier geht es zum virtuellen Rundgang durch die Kindertagesstätte Feldhof:
> Bewerbungsfrist: bis 18.10.2026
Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen über unser Online-Portal zu.
Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden können.
Die Kunigundengemeinde Kaufungen fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
In Bereichen, in denen ein Geschlecht gegenwärtig unterrepräsentiert ist, werden Bewerbungen im Sinne der beruflichen Gleichstellung und Schwerbehinderte sowie gleichgestellte Bewerberinnen bei gleicher Eignung im Rahmen der Vorgaben nach § 2 des Sozialgesetzbuches IX bevorzugt berücksichtigt.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen sowie Reisekosten anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches, werden nicht erstattet.