Rhein-Lahn-Kreis - Arbeiten auf der Insel
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 650 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.
Die Stelle wird bei der Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz, mit Dienstsitz in Lollschied, angesiedelt. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt aber auch in Bad Ems und an allen Außenstellen der Kreisverwaltung im Landkreis.
Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises ist bei der Stabstelle Brand- und Katastrophenschutz mit Dienstsitz in Lollschied eine unbefristete Sachbearbeiterstelle (m/w/d) der allgemeinen inneren Verwaltung im Bereich
zu besetzen.
Entgelt / Besoldung:
EG 9b TVöD-VKA / A10 LBesG
Wochenarbeitszeit:
39 bzw. 40 Stunden
Starttermin:
nächstmöglich
Mit der Revitalisierung der Aufgaben der Zivilen Verteidigung wurde auch die Zivile Alarmplanung wiederaufgenommen. Diese regelt die einheitliche Bearbeitung der für die Zivile Alarmplanung notwendigen Maßnahmen und deren Dokumentation sowie das Verfahren der Alarmierung. Die hierfür erforderlichen Aufgaben der zivilen Verwaltung sind als sogenannte Alarmmaßnahmen im zivilen Alarmplan festgelegt. Ihr Aufgabenschwerpunkt wird es sein, einen Alarmkalender zu erstellen und fortlaufend zu aktualisieren. Beim Alarmkalender handelt es sich um eine geordnete Sammlung aller Aufträge, die zur Durchführung der Alarmmaßnahmen erforderlich sind. Er schafft die Voraussetzungen dafür, dass die im Alarmfall ausgelösten Alarmmaßnahmen verzugslos umgesetzt werden können. Die Stelle wird bei der Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz, mit Dienstsitz in Lollschied, angesiedelt. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt aber auch in Bad Ems und an allen Außenstellen der Kreisverwaltung im Landkreis.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Entsprechende Vorstellungen zur Aufteilung der Arbeitszeit geben Sie bitte in der Bewerbung an.
Wenn Sie die Kreisverwaltung Rhein-Lahn durch Ihre Mitarbeit unterstützen wollen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 19.12.2025.
Für Fragen steht Ihnen Herr Guido Erler unter der Telefonnummer: 02603/96991-11 gerne zur Verfügung.
flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
Bezahlung nach TVöD bzw. LBesG
Vermögenswirksame Leistungen
zusätzlich finanzierte Alters-vorsorge
viele Teilzeitmodelle
zwei Beförderungstermine für Beamte pro Jahr
kostenfreie Parkplätze
gute Anbindung an den ÖPNV (Bus & Bahn)
Telearbeit
Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
krisensicherer Arbeitsplatz
Gesundheitskurse für
Mitarbeiter*innen
Kreisverwaltung
des Rhein-Lahn-Kreises** Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems**
Telefon: 02603/972 -261 / -166 / -164