Der Kreis Wesel am Niederrhein ist eine moderne Dienstleistungsverwaltung und einer der großen Arbeitgeber in der Region mit ca. 1.800 Mitarbeitenden.
Der Fachdienst 50 (Soziale Hilfen) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wesel unbefristet eine
Leitung für den Koordinationsbereich „Unterhaltsheranziehung, UVG und BAföG“
in Vollzeit oder in Teilzeit (im echten Job- und Desk-Sharing oder mit mindestens 30 Stunden).
Der Kreis Wesel verfolgt und realisiert Unterhaltsansprüche auch für die kreisangehörigen Kommunen in deren Leistungsfällen nach dem SGB XII. Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt ist der Kreis Wesel zuständig für die Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Wesel ist der Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Die Teilnahme an Führungskräftequalifikationen wird vorausgesetzt.
Anforderungen
Zwingende Voraussetzungen
Wünschenswerte Kenntnisse und Fähigkeiten
Was der Kreis Wesel Ihnen bietet
Genaue Informationen zu dem konkreten Aufgabengebiet erhalten Sie von Herrn Bert Ciesielski, Fachdienstleitung Soziale Hilfen (FD 50). Er beantwortet gerne Ihre Fragen unter der Tel.-Nr. 0281/207-2369 oder per E-Mail bert.ciesielski@kreis-wesel.de. Bitte nehmen Sie dieses Gesprächsangebot wahr.
können Sie mehr über die Leistungen für Mitarbeitende bei der Kreisverwaltung Wesel und zum Bewerbungsablauf im Allgemeinen erfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
Das Auswahlverfahren für die Stelle wird in Form eines strukturierten Interviews mit Rollenspiel erfolgen.
Der Kreis Wesel steht für Vielfältigkeit und Gleichstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Die Kreisverwaltung Wesel verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG).
Eingangsbestätigungen und Absagen erfolgen im Regelfall nur per E-Mail.
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, insbesondere mit Nachweisen zu den vorausgesetzten Qualifikationen bis zum 01.02.2025 über unser Bewerbungsportal.