Der Fachbereich Familie und Jugend orientiert sich bei seinen Aufgaben an den Prinzipien des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII. Wir fördern die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen und unterstützen Eltern in ihrer Erziehungsarbeit. Unsere Leistungen umfassen Freizeit- und Bildungsangebote, Erziehungsberatung, Hilfen zur Erziehung, finanzielle Hilfen und die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren. Wir schützen die Kinder und Jugendlichen in unseren Kommunen, bieten qualifizierte Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und fördern die Kindertageseinrichtungen freier Träger. Durch unsere Arbeit schaffen wir positive Lebensbedingungen für Familien und eine kinderfreundliche Umwelt – jede Investition in Kinder und Jugendliche ist für uns eine Investition in die Zukunft, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Haben Sie Lust, die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Team zu ergänzen?
Verstärken Sie unseren Fachbereich Familie und Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
18,15 €/Std., 20 Std./Woche, Dienstort: Unna
Im Team der Fachsoftware OK.JUS tatkräftig Unterstützung leisten:
Klingt interessant? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 15.04.2026. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in Papierform ab – klicken Sie einfach auf den Bewerbungs-Button.
Auf Ihre fachlichen Fragen freut sich die zuständige Führungskraft Frau Schwesig unter Fon 0 23 03 27-11 51 oder unter .
Für weitere Infos und Stellenangebote besuchen Sie unser .
Die Vielfalt der Mitarbeitenden ist für den Kreis Unna ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem hat sich der Kreis Unna die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.
Der Kreis Unna fördert Frauen und stellt sie in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entsprechend den Zielen des LGG NRW bevorzugt ein.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Es wird auf den Vorrang interner Besetzung hingewiesen (gestuftes Ausschreibungsverfahren).