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Jugendhaus Zweite Heimat

Jugendhaus Zweite Heimat
Sonstige
Höhr-Grenzhausen

Im Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrum Zweite Heimat suchen wir
ab 01.02.2026 einen/eine

Werkstudent/in (m/w/d)

Umfang

Teilzeit 6 Wochenstunden

Befristung

1 Jahr

Vergütung

S 3 TVöD-SuE

Beginn

01.02.2026

Der Verein „Jugendhaus Zweite Heimat Höhr-Grenzhausen e.V.“, ist Träger der offenen Jugendarbeit in der Stadt und Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen. Durch unseren Neubau im Herzen von Höhr-Grenzhausen werden wir unser Angebot für Kinder und Jugendliche und auch die kulturellen Veranstaltungen weiter optimieren. Als unverzichtbarer Bestandteil des kulturellen Lebens in der Verbandsgemeinde benötigen wir Unterstützung durch eine Werkstudentin / einen Werkstudenten der Fachrichtung Sozialarbeit/ -pädagogik oder Lehramt/Pädagogik).

Dein Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen

  • Unterstützung der Fachkräfte unseres des Jugendhauses und Kinderhorts
  • Betreuung der Kinder und Jugendlichen in verschiedenen Projekten
  • Durchführung und Mitorganisation von Freizeitveranstaltungen
  • Erledigung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten bei kulturellen Veranstaltungen
  • verschiedene kleinere administrative Aufgaben

Dein Anforderungsprofil

  • Studentin bzw. Student der n.g. Fachrichtung und Einschreibung in einer Hochschule
  • Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Bereitschaft zur Arbeit an Abenden und ggf. am Wochenende

Was wir bieten!

  • ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet mit Einblick in verschiedene pädagogische Bereiche
  • Erfahrungen für's Leben

Nutzen Deine Chance und gestalte mit uns die Zukunft!

http://www.hoehr-grenzhausen.de/stellenausschreibungen

Weitere Informationen erhältst Du vom Leiter des Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrums, Herrn Werner Bayer, Telefon: 02624/7257, E-Mail: info@juz-zweiteheimat.de. Näheres zum Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrum sowie zum Kinderhort findest Du auch im Internet unter -zweiteheimat.de.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 19.12.2025.

Referenz-Nr.: 11/2025_WerkSt./JUZ