Als Wohngemeinde und Wirtschaftsstandort wollen wir attraktiv und lebenswert bleiben. Mit dem Betrieb einer Erdaushub- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse:
0 (= DK 0-Deponie), im Sinne der Deponieverordnung § 2 Nr. 6 (Inertabfalldeponie) zur
Ablagerung von Erdaushub- und Bauschutt als öffentliche Einrichtung, leisten wir unseren
Beitrag an eine intakte und geschützte Umwelt.
Die Gemeinde Schnelldorf (3800 Einwohner), Landkreis Ansbach
sucht zum 01. März 2026 einen
Die Arbeits- und Einsatzzeiten erfolgen in der Regel in Anlehnung an die wöchentlichen Öffnungszeiten der Erdaushub- und Bauschuttdeponie der Gemeinde Schnelldorf im Teilort Gailroth immer samstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, in der Regel in den Monaten März bis einschließlich Oktober.
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Tina Hofmann-Meyer, Geschäftsleitende Beamtin, Tel. 07950/9801-25,
gerne zur Verfügung. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis Freitag, 30.01.2026,
schriftlich oder in elektronischer Form an .