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Gemeinde Reiskirchen

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Reiskirchen
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Die Gemeinde Reiskirchen ist eine moderne, innovative und gut organisierte Kommune im Landkreis Gießen mit über 10.000 Einwohnern in zentraler Lage, mit direkter Autobahnanbindung und Bahnanschluss. Wir beschäftigen derzeit ca. 150 Personen in den Bereichen der öffentlichen Verwaltung, Kindertagestätten und dem gemeindlichen Bauhof.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Reiskirchen spielt eine zentrale Rolle in der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum.

Zu den Hauptaufgaben unseres Ordnungsamtes gehören:

  • Überwachung der öffentlichen Sicherheit: Das Ordnungsamt sorgt dafür, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen und kommunalen Vorschriften eingehalten werden,
  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten: Das Ordnungsamtes ist zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Lärmschutzgesetz,
  • Sicherstellung der öffentlichen Ordnung: Dazu gehört die Kontrolle von Veranstaltungen, die Überwachung von öffentlichen Plätzen und die Unterstützung bei der Durchführung von Festen und Märkten

Für die Erfüllung dieser Aufgaben vertrauen wir auf die Kompetenzen und Ideen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jeden Tag mit Tatkraft und Engagement unsere Gemeinde aktiv mitgestalten. Werden auch Sie Teil unseres Teams.

Hilfspolizeibeamtin/Hilfspolizeibeamter - Minijob (m/w/d)

Bei der Gemeinde Reiskirchen ist im Fachbereich Ordnungsamt und Bürgerservice zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Hilfspolizeibeamtin/Hilfspolizeibeamte (m/w/d) auf Minijob-Basis zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet.

Die Aufgaben:

  • Ordnungsbehördliche Überwachung des gesamten Gemeindegebiets
  • Allgemeine Aufgaben der Gefahrenabwehr nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Einsatz im Bereich Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs
  • Durchführung von Kontrollen und Ermittlungen
  • Einhaltung und Überwachung des Ortsrechtes

Das Profil:

  • eine abgeschlossene Aus- bzw. Fortbildung für den Erwerb von Kenntnissen, die zur Bestellung als Hilfspolizeibeamtin/er nach § 99 HSOG i. V. m. § 10 HSOG-DVO erforderlich sind
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • EDV-Kenntnisse in den MS-Office-Produkten sowie in OWi21 und OWi21ToGo
  • klare und überzeugende Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
  • Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und ein sicheres Auftreten

Unser Angebot:

  • Eine attraktive Vergütung angelehnt am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)
  • eine kooperative und freundliche Arbeitsatmosphäre in einem hoch motivierten Team
  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten
  • Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

"Werde Teil unseres Teams – Gestalte mit uns die Zukunft!"

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Qualifikation im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt eingestellt (bitte Nachweis beifügen).

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bitte senden Sie diese bis zum 07.01.2026 über unser Onlineportal zu. Für Fragen steht Ihnen die Personalverwaltung unter der Telefonnummer 06408/9590-113 gerne zur Verfügung.

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Schulstrasse 17 35447 Reiskirchen