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Gemeinde Bammental

Gemeinde Bammental
Vollzeit, Teilzeit
Bammental

Ausschreibung der Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)

In der Gemeinde Bammental (rd. 6.600 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers die Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) zum 1. Juni 2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, den 8. März 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 22. März 2026 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/innen), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.

Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung ausgeschlossenen Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Mittwoch, den 11. Februar 2026, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt Bammental, Hauptstr. 71, 69245 Bammental – verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern. Die Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Bammental, Hauptstraße 71, 69245 Bammental kostenfrei ausgegeben.
  • Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
  • Eine eidessstaatliche Versicherung des Bewerbers/der Bewerberin, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. Gemeindeordnung vorliegt.
  • Unionsbürger/innen müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstaatliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslandes besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern/innen verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Ort und Zeit einer evtl. persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern/innen (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.

Die Ausschreibung wurde am 23.12.2025 öffentlich bekannt gegeben.