Natur, Pflanzen und die Arbeit im Freien begeistern Sie? Sie arbeiten gerne kreativ und haben Spaß an handwerklicher Arbeit? Dann sind Sie für das Team der Friedhofs- und Grünflächenpflege der Gemeinde Alpen genau richtig! Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Garten- und Landschaftsgärtner/in (m/w/d) im Bereich Friedhöfe
als Mitarbeiter/in des Bauhofes in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
Was wir bieten:
- eine vielseitige und eigenverantwortliche Tätigkeit an einem sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- eine leistungsgerechte Bezahlung entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bis Entgeltgruppe 6 TVöD. Die individuelle Eingruppierung erfolgt nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen. Vorbeschäftigungszeiten, die eine Berufserfahrung im gesuchten Aufgabengebiet vermittelt haben, können im Einzelfall bei der Eingruppierung berücksichtigt werden
- Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, jährliche leistungsorientierte Bezahlung, betriebliche Altersvorsorge)
- tariflicher Jahresurlaub, arbeitsfrei an Brauchtumstagen (Rosenmontag, 24.12. und 31.12., zusätzlicher freier Tag an Ihrem Geburtstag)
- betriebliche Gesundheitsförderung (z. B. Zuschüsse zu Fitnessstudios, einer jährlichen Grippeschutzimpfung oder einem betrieblichen Massageangebot)
- zinsloser Gehaltsvorschuss zur privaten Anschaffung eines (Elektro-)Fahrrades
Ihr Aufgabengebiet:
- verantwortliche Betreuung der drei gemeindlichen Friedhöfe mit der Pflege und Überwachung der Grünanlagen
- Führen von Geräten und Maschinen auf den Friedhöfen
- bei Bedarf Unterstützung des Bauhofes bei allen anfallenden Tätigkeiten
Eine Änderung der Aufgabengebiete bleibt vorbehalten.
Ihre Qualifikation:
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Friedhofsgärtner/in (m/w/d) bzw. als Gärtner/in (m/w/d) in einer anderen förderlichen Fachrichtung (bevorzugt GaLa-Bau, Staudengärtnerei)
- möglichst mehrjährige Berufserfahrung im Umgang mit Maschinen (Radlader, Traktor)
- Führerschein der Klassen B, BE, C, C1E erforderlich (nach Möglichkeit auch L und T)
- umfassende Kenntnisse in der Pflanzenkunde
- Bereitschaft zur Arbeitsleistung auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen (z.B. Bereitschaftsdienste, zusätzlicher Einsatz im Winterdienst, Volksfeste, etc.)
- körperliche Belastbarkeit, Eignung zum schweren Heben und Tragen sowie die Fähigkeit zum Arbeiten über Kopf
- Kontaktfreudigkeit und gute Umgangsformen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie externen Partnern
- Engagement, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit sowie soziale Kompetenzen und Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
- Verantwortungsbewusstsein und pietätvolle Umgangsform
Hinweis:
Bewerbungen schwerbehinderter Personen sowie gleichgestellter behinderter Personen im Sinne des § 2 SGB IX sind ebenso erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur Berücksichtigung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung weisen Sie diese bitte durch geeignete Unterlagen nach.
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbung aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer und kultureller Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Bewerber/innen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl (z.B. Mitgliedschaft in einer freiwilligen Feuerwehr) ausüben, werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet erteilt Ihnen gerne der Leiter des Bauhofes, Herr van Gemmeren, Telefon: 02802/912-670 und für personalrechtliche Fragen Frau Peters oder Frau Engenhorst, Tel.: 02802/912-850.
Interessenten/-innen werden gebeten, ihre Bewerbung bis spätestens 05.07.2026 elektronisch über das Bewerberportal der Gemeinde Alpen unter oder direkt über den Button "Online-Bewerbung" zu übermitteln. Anderweitige Formen der Übermittlung können leider nicht berücksichtigt werden.
Kosten aus Anlass der Bewerbung und eines eventuellen Vorstellungsgesprächs, insbesondere Reisekosten, werden nicht erstattet.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das Vorstellungsgespräch für die ausgeschriebene Stelle voraussichtlich in der 30. Kalenderwoche 2026 stattfindet.