Der Thüringer Landtag beschloss 2003 die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts unter dem Namen „Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora“ mit Sitz in Weimar. Das Stiftungsgesetz wurde 2024 um das Museum Zwangsarbeit im Nationalsozialismus ergänzt.

Assistenz der Gedenkstättenleitung bei der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora: Organisation, Kommunikation und Verwaltung in der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora.